Unfairer Wettbewerb der Rücknahmesysteme von Altbatterien

Unfairer Wettbewerb der Rücknahmesysteme von Altbatterien
Unfairer Wettbewerb der Rücknahmesysteme von Altbatterien

Gemeinsames Rücknahmesystem vs. herstellereigenes Rücknahmesystem

Um die flächendeckende Entsorgungsstruktur in Deutschland nicht nachhaltig zu gefährden, appelliert das GRS Batterien an den Gesetzgeber, eine faire Lastenverteilung unter den Batterierücknahmesystemen zu schaffen und möglichst bald eine Anpassung des BattG vorzunehmen.


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Der ursprüngliche Grundgedanke des BattG, dass Hersteller die Wahl haben Ihrer Produktverantwortung in einer Solidargemeinschaft oder individuell nachzukommen, ist weiterhin richtig: Das nicht gewinnorientierte Solidarsystem des GRS ist um einem kontinuierlichen Anstieg der Batterierücknahme bemüht. Als Alternative dazu ermöglichen herstellereigene Rücknahmesystem die individuelle Erfüllung der Produktverantwortung. 

Anders als die hRS ist das GRS gesetzlich dazu verpflichtet, jeden Hersteller aufzunehmen und steht jedem Nutzer zu den gleichen -auch finanziellen- Bedingungen zur Verfügung. . Im Gegensatz hierzu funktioniert ein herstellereigenes Rücknahmesystem (hRS) nach dem Individualprinzip.

Aufgrund des geringeren Aufwands durch die Erfüllung der Mindestrücknahmequote und gezielter Sammlung an Großanfallsstellen entstehen den hRS geringere Kosten als diese im Solidarsystem anfallen. Dem gegenüber steht eine höhere Sammelmenge und Rücknahmequote sowie ein engmaschiges Sammelstellennetzwerk mit entsprechendem Mehraufwand. Es liegt auf der Hand, dass unter diesen Bedingungen kein fairer Wettbewerb möglich ist.

Der aktuell mangelnde Vollzug bei Verstößen gegen das BattG wie auch fehlende Normen und Standards verstärken den Konflikt zwischen dem Erreichen von Umweltzielen und einem gewinnorientierten Marktwettbewerb zunehmend.

Die Wettbewerbsvorteile, die aufgrund der unterschiedlichen Prinzipien zugunsten des hRS entstehen, erschweren es dem GRS seinen gesetzlichen Grundentsorgungsauftrag zu erfüllen. Um auch in Zukunft höhere Sammelziele erreichen zu können, fordert die Stiftung GRS Batterien eine umfängliche Definition von Mindeststandards und Umsetzungsvorgaben sowie die Vorgabe weitergehender Ziele, um eine kontinuierliche Verbesserung zu gewährleisten. Ferner seien schärfere Sanktionen und eine engere Überwachung bei Verstößen notwendig. Bleibt die aktuelle Situation unverändert, so muss die Stiftung ihre Sammelmengen stark reduzieren und das Service-Level weiter einschränken. Außerdem wäre wohl eine Erhöhung der Entsorgungsentgelte ab 2019 unvermeidlich.

Die Rücknahme von Lithiumbatterien ist auch Thema bei der 18. Fachkonferenz „Entsorgung von Elektro-Altgeräten“ am 27. Februar 2018 in Hannover. Weitere Schwerpunkte bilden die ElektroG-Novelle, Gefahrgutanforderungen bei Erfassung und Transport von Altgeräten mit eingebauten Lithiumbatterien sowie die Auswirkungen des LAGA M 31 auf die Kommunen.

Alle Informationen zur 18. Fachkonferenz „Entsorgung von Elektro-Altgeräten“ finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite.

Weitere Informationen

Egal ob in Fernbedienung, Kamera oder Smartphone - Einwegbatterien und Akkus finden sich in jedem Haushalt. Werden die kleinen Energiespeicher allerdings nicht ordnungsgemäß entsorgt, leiden Umwelt, Trinkwasser und langfristig auch unsere Gesundheit an den Folgen der Verschmutzung. In Deutschland verpflichtet das Batteriegesetz (BattG) alle Gerätehersteller dazu, sich an einem Rücknahmesystem zu beteiligen und sämtliche Batterien stofflich zu verwerten. Das europaweit größte Rücknahmesystem für Geräte- und Industriebatterien ist die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS).

Akademie Dr. Obladen GmbH direkter Link zum Artikel