15. DStGB-Klimaschutzkonferenz

Kommunaler Klimaschutz: Weniger Regulierung – mehr Geschwindigkeit

Regelungen wie das geplante Klimaanpassungsgesetz oder auch das Gebäudeenergiegesetz zielen zwar in die richtige Richtung, sind aber in ihrer Ausgestaltung zu komplex und nicht umsetzbar.


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Wir benötigen vielmehr ein größeres Vertrauen in die kommunale Ebene. Weniger verpflichtende Vorgaben, dafür mehr Anreize und die notwendige Handlungsfreiheit, um be- reits begonnene Maßnahmen fortzuführen und neue Konzepte zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung vor Ort auf den Weg zu bringen“, so Landsberg.

Wenn Deutschland bis zum Jahr 2030 tatsächlich 80 Prozent des Stroms aus Wind, Sonne und anderen erneuerbaren Energieträgern produzieren will, ist weiterhin ein gewaltiger Kraftakt erforderlich. Bund und Länder müssen daher zügig die gesetzlichen Änderungen auf den Weg bringen, um Genehmigungsverfahren deutlich zu vereinfachen, kommunale Planungs- und Steuerungsmöglichkeiten zu bewahren und die kommunale Teilhabe zu stärken, um auf die- sem Weg auch die Akzeptanz der Energiewende vor Ort zu fördern.

„Die Akzeptanz vor Ort wird über das Gelingen der Klima- und Energiewende entscheiden. Daher muss der Bund im EEG klarstellen, dass eine finanzielle Beteiligung der Kommunen so- wohl für Windenergie- als auch für Freiflächen-Photovoltaikanlagen verpflichtend geregelt wird“, forderte Landsberg.

Gerade im Bereich des PV-Ausbaus liegen noch große Möglichkeiten. Mit einem „100.000 Solardächer-Programm“ des Bundes für kommunale Gebäude sollten zuerst die großen Dachflächenpotenziale in den Städten und Gemeinden, aber auch im Bereich von Gewerbe- und Industrie, gehoben werden. Über 180.000 kommunale Liegenschaften wie Schulen, Kin- dergärten, Verwaltungsgebäude oder auch Sporthallen bieten hier ideale Voraussetzungen. Dies trägt im Ergebnis zum notwendigen PV-Ausbau bei und schont zugleich Freiflächen, ge- rade im Außenbereich.

Die notwendige Wärmewende in Deutschland wird im Übrigen nur gelingen, wenn wir hier- bei realistische Umsetzungszeiträume, technologieoffene Lösungen sowie eine umfassende Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen sicherstellen. Hieran wird sich das vom Bund angekündigte Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung messen lassen müssen.

Kommunale Wärmepläne können die Grundlage für eine zukünftige klimaneutrale Wärme- versorgung bilden. Der erforderliche Transformationsprozess muss aber unter Berücksichti- gung der jeweiligen Gegebenheiten vor Ort gestaltet, in praktikablen Zeiträumen umgesetzt und grundsätzlich allen Städten und Gemeinden rechtlich ermöglicht werden. Eine kommu- nale Wärmeplanung muss zudem mit den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes und dem Wärmenetzausbau eng verzahnt werden und bereits bestehende kommunale Planun- gen respektieren. „Anderenfalls wird es bei bloßen Absichtserklärungen der Politik bleiben und die Wärmewende wird scheitern“, so Landsberg abschließend.

dstgb: Deutscher Städte- und Gemeindebund direkter Link zum Artikel