2.000 Förderbescheide für energetische Maßnahmen

Progres.nrw - Baustein Markteinführung

Rund 2.000 Förderbescheide aus dem progres.nrw-Programmbereich "Markteinführung" werden jetzt an Hausbesitzer versendet, die ihre Immobilie energetisch aufwerten. Während der Haushaltssperre des Landes (01.07.-19.11.2014) hatten die Bescheide auf Eis gelegen - nach ihrer Aufhebung konnte die Bezirksregierung Arnsberg nun NRW-weit Mittel in Höhe von 3,5 Millionen Euro bewilligen.


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Die Arnsberger Behörde ist über ihre Abteilung für Bergbau und Energie landesweit für das Förderprogramm progres.nrw zuständigZusammen mit den jetzt bewilligten Anträgen profitierten damit in der Förderperiode 2014 rund 4.200 Privatleute bzwkleine und mittelständische Unternehmen von dem ProgrammDie Fördersumme liegt in diesem Jahr somit bei insgesamt rund 8,5 Millionen EuroIn den Vorjahren waren es sogar 19,2 Millionen (2013) beziehungsweise 11,1 Millionen Euro (2012).

Von der aktuellen Auszahlung der Zuwendung profitieren alle, deren Antrag fristgerecht bei der Bezirksregierung Arnsberg vorgelegt worden war - und die ihre geplanten Maßnahmen in der Zeit der Haushaltssperre nachweislich erst ab dem 23.10.2014 begonnen habenAb diesem Datum war eine diesbezüglich erlassene Ausnahmeregelung in Kraft getreten.

Förderperiode 2015 startet am 04.02.

Im Rahmen des progres.nrw-Programmbereichs Markteinführung werden Ausgaben für folgende Maßnahmen und Anlagen mit Landesmitteln gefördert:

  • Wohnungslüftungsanlagen,
  • gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme,
  • thermische Solaranlagen,
  • Photovoltaikanlagen (beschränkte Antragsberechtigung),
  • Wasserkraftanlagen,
  • Wärmeübergabestationen (Hausanschlüsse an ein Wärmenetz),
  • Biomasseanlagen in Verbindung mit thermischen Solaranlagen,
  • KWK-Anlagen bis 20kWel (bei privater Nutzung),
  • Energiespeicher (Gas, Wärme, Kälte),
  • Wärmenetze,
  • Effizienzsteigerungsmaßnahmen an KWK-Anlagen,
  • Wohngebäude im Passivahaus-Standard,
  • Wohngebäude im 3-Liter-Haus-Standard,
  • Studien (beschränkte Antragsberechtigung)
  • sowie Messtechnik (beschränkte Antragsberechtigung).

Die neue progres.nrw-Förderperiode startet am 04.02.2015Ab dann werden auch die dazugehörige Richtlinie und Antragsformulare wieder auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg abrufbar sein.

2.000 Förderbescheide für energetische Maßnahmen - Anhang 1
Bezirksregierung Arnsberg direkter Link zum Artikel