4,4 Millionen Euro für Lärmaktionsplan

Umweltbehörde fördert Schallschutz-Maßnahmen an besonders verkehrsreichen Straßen

Ab sofort vergibt die Behörde für Umwelt und Energie 4,4 Millionen Euro für passiven Lärmschutz an Wohngebäuden mit starker Lärmbelastung an besonders verkehrsreichen Straßen. Im Rahmen des Lärmaktionsplanes ist die unkompliziert bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) zu beantragende Förderung gedacht für Lärmschutz-Maßnahmen im Wohnbereich, die kurzfristig wirken. Hinzu kommen noch je eine Million Euro Förderung vom Senat für die Jahre 2019 und 2020.


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Umweltsenator Jens Kerstan sagte: „In Hamburg sind 120.000 Menschen tagsüber durch Straßenverkehr Lautstärken von über 65 dB ausgesetzt. Nachts sind es sogar 133.000 Menschen, die von Lautstärken über 55 dB betroffen sind. Das sind Lautstärke-Pegel, deren Überschreitung uns zum Handeln verpflichten, weil die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner dieser Straßen durch den Lärm gesundheitlich gefährdet sein können. Um den Kreis der Menschen zu erhöhen, die von dem Förderprogramm profitieren, haben wir die Schwelle tagsüber von 70 auf 65 dB und nachts von 60 auf 55 dB gesenkt. Das erhöht den Kreis derer, die sich auf die Lärmschutz-Maßnahmen berufen können um 89.000 Menschen.“

Wolfgang Overkamp, Vorstand der Hamburgischen Investitions- und Förderbank:

„Interessierte können sich vor Beginn der Maßnahme bei der IFB Hamburg umfassend beraten lassen. Eine Kombination der Schallschutzförderung mit den Angeboten der bestehenden Modernisierungsförderung ist möglich.“

Die Stadt übernimmt für die oft teuren Schallschutzmaßnahmen in Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmer und Wohnküchen (ab 12 m²) zwischen 65 Prozent und 75 Prozent der Kosten. Wie groß der Bedarf an diesen Zuschüssen ist, belegt die Tatsache, dass die vom Senat 2009 bewilligten fünf Millionen Euro allein für Schallschutzfenster bis 2013 voll abgeflossen sind. Jetzt werden die baulichen Möglichkeiten sehr viel weiter ausgedehnt. Hierzu gehören neuerdings auch Lückenschlüsse durch Schallschutzwände die zwei Gebäude miteinander verbinden, dass künftig auch Innenbereiche geschützt werden. Weitere Beispiele:

  • 500,– Euro je m² Fensterfläche bei Kastenfenstern
  • 200,- Euro je m² Fläche der Prallscheiben
  • 300,- Euro je m² Verglasung von bestehenden offenen Balkonen

und Loggien

  • 450,- Euro je m² Fenster- und Türfläche
  • 400-950,- Euro je Lüftungseinrichtung mit Wärmerückgewinnung
  • 350,- Euro je Rollladenkasten

Beantragt werden kann die Förderung bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank. Infos unter: https://www.ifbhh.de und www.hamburg.de/luft-laerm 

4,4 Millionen Euro für Lärmaktionsplan - Anhang 1
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