45 Millionen Euro für mehr Energieeffizienz

Kabinett verabschiedet Förderrichtlinie „Klimaschutz“

Das Kabinett hat heute (2. Dezember 2014) die Förderrichtlinie „Klimaschutz” verabschiedet. „Damit stehen bis 2020 für kommunale Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz 45 Millionen Euro zur Verfügung“, sagte Staatsminister Thomas Schmidt.


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„Mit der heute beschlossenen Richtlinie können wir mit der Förderung beginnen, sobald die EU das Programm des Freistaates für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung genehmigt. Ich hoffe, dass die EU ihre Zustimmung rasch erteilt.“

Mit dem Geld sollen im Bereich der öffentlichen Gebäude und Infrastruktur Maßnahmen unterstützt werden, die deutliche Einsparungen bei Energie und Kohlendioxid ermöglichen. Das können unter anderem Anlagen zur energieeffizienten Wärmeerzeugung und -versorgung, die energetische Sanierung von Gebäuden und Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz in der Wasserver- und Abwasserentsorgung sein. Gefördert werden außerdem energiesparende Straßen- und Innenbeleuchtung sowie komplexe Energie- und Gebäudeleittechnik. Möglich ist auch die Unterstützung von Projekten, mit deren Hilfe Kommunen die Einsparmöglichkeiten von Energie und Kohlendioxid untersuchen wollen.

„Die Förderrichtlinie ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum Erreichen unserer ehrgeizigen Klimaziele“, so der Minister. „Wir wollen mithilfe der geförderten Projekte insgesamt 40 000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr einsparen. Angesprochen sind vor allem Kommunen und kommunale Unternehmen, weil ihnen bei Energie- und Klimaschutz eine Vorbildfunktion zukommt.“

Nach der Verabschiedung durch das Kabinett wird die Förderrichtlinie in Kürze im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht. Potenzielle Antragsteller können sich damit über Fördergegenstände und -konditionen informieren und nach der Genehmigung des Programms durch die EU ihre Anträge stellen.

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