Abschwächung des Klimaschutzgesetzes gleich Freifahrtschein für Klimasünder

Das Klimaschutzgesetz (KSG) wird am heutigen Nachmittag voraussichtlich novelliert und erheblich abgeschwächt

Das geht aus dem entsprechenden Referentenentwurf hervor, der heute im Bundeskabinett beschlossen werden soll.


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Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW) spricht sich deutlich gegen die Verwässerung des Klimaschutzgesetzes aus. Für wirksamen Klimaschutz braucht es einen bindenden rechtlichen Rahmen und Konsequenzen für Nichthandeln.

„Die vergangene Bundesregierung hat mit dem Klimaschutzgesetz Klimaziele festgelegt. Die Ampel-Regierung ist mit dem Anspruch angetreten, mehr Klimaschutz umzusetzen. Trotzdem wurden die  Klimaziele gerissen und keine ausreichenden Maßnahmen auf den Weg gebracht. Die Aufweichung des Klimaschutzgesetzes, allen voran die Abschaffung der Sektorenziele, ist ein weiterer Rückschlag in der Klimapolitik und muss umgehend gestoppt werden“, fordert BNW-Geschäftsführerin Dr. Katharina Reuter.

Sowohl im Verkehrs- als auch Gebäudesektor wurden die gesetzlich festgelegten Minderungsziele der Bundesregierung in den vergangenen zwei Jahren verfehlt. Dem Klimaschutzgesetz gemäß wären sie dazu angehalten gewesen, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Stattdessen verwässert die Ampel-Koalition das Klimaschutzgesetz durch die Novellierung. Wichtige Kontrollmechanismen werden damit abgeschafft. Unter anderem werden die verbindlichen Sektorenziele aufgehoben, dafür soll eine sektorenübergreifende Gesamtbewertung eingeführt werden. Auch die vorgesehen Sofortprogramme, die bei Zielverfehlung vorgelegt werden sollten, werden gestrichen.

„Angesichts der Klimakrise können wir es uns nicht leisten, dass Ressorts weder Emissionsziele festlegen müssen noch für ihr Nichtstun verantwortlich gemacht werden können. Die Novellierung kommt einem CO2-Emissions-Freifahrtschein für den Bau- und Verkehrssektor gleich – und ist inakzeptabel“, betont Reuter weiter.

Gemeinsam mit Umwelt-, Sozial- und Verbraucherschutzverbänden fordert der BNW deshalb u.a. die Beibehaltung der folgenden gestrichenen Punkte:

  1. Beibehaltung von Sektorzielen
  2. Ressortverantwortlichkeit und Pflicht zur Vorlage von Sofortprogrammen
  3. Frühere Nachsteuerpflicht beim Verfehlen von Klimaschutzzielen
  4. Einhaltung des Gesamtbudgets gewährleisten

„Die Mitgliedsunternehmen des BNW eint Nachhaltigkeit im Kerngeschäft und ihr Engagement für die dringend benötigte sozial-ökologische Transformation der Wirtschaft. Diese wird allerdings ohne konkrete politische Anreize für mehr Klimaschutz ausbleiben und wir verlieren Chancen und Zeit, die wir nicht haben“, ärgert sich Dr. Katharina Reuter. Das Klimaschutzgesetz bietet den entsprechenden Rahmen und muss für eine effektive Lenkungswirkung nachgebessert  werden.

Pressekontakt:  

Ahnen&Enkel PartG