Aktualisierung der Umweltschutzgebührenordnung

Aus der Sitzung des Senats am 2. August 2016:

Der Senat hat heute die von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel vorgelegte aktualisierte Umweltschutzgebührenordnung zur Kenntnis genommen. Vor Beschlussfassung durch den Senat wird die Verordnung dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.


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Die zuletzt 2013 geänderte Umweltschutzgebührenordnung muss aufgrund zahlreicher Änderungen in den Rechtsvorschriften zu Immissionsschutz, Abfallentsorgung, Strahlenschutz, Gewässerschutz und Naturschutz- und Landschaftspflege, Grünordnung, Forst- und Jagdwesen aktualisiert werden. So sollen zum Beispiel künftig die Gebühren für bestimmte Tätigkeiten (Tarifstellen) wie Gutachten, Ortsbesichtigungen oder Probenentnahmen angepasst und für neue Tätigkeiten wie Messungen aufgenommen werden. Die Tarifstelle 2084 „Probenahme von Otto- und Dieselkraftstoffen und deren Untersuchung“ soll beispielsweise um die „Probenahme und Untersuchung von Ethanolkraftstoff E 85“ erweitert werden.

In der Regel haben Änderungen von Tarifstellen höhere Gebühren zur Folge.

Senatskanzlei Berlin direkter Link zum Artikel