Arbeit am Luftreinhalteplan

Stadt strebt Vorlage bis zum 30. Juni 2017 an

Die Hamburger Behörden arbeiten unter Federführung der BUE derzeit mit Hochdruck an der Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Das Verwaltungsgericht hat der Stadt Hamburg in seinem Beschluss vom 18. Juli bis Ende Juni 2017 Zeit gegeben, den Plan aufzustellen. Es bleibt das Ziel des Senats, den Plan bis dahin vorzulegen.


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Die Stadt ist allerdings auf die Ergebnisse externer Gutachter und Faktoren angewiesen. Weil der Senat deshalb zum jetzigen Zeitpunkt allein nicht garantieren kann, dass alle erforderlichen Schritte bis zum gesetzten Termin sicher abgeschlossen sein werden, legt der Senat vorsorglich Beschwerde gegen den Beschluss ein, auch wenn er alles tut um die Frist zu wahren.

Für den neuen Luftreinhalteplan ist eine Vielzahl von Berechnungen erforderlich. Ein Nachweis der Wirksamkeit einzelner Maßnahmen ist auch Auflage des Verwaltungsgerichts. Daran arbeiten zurzeit verschiedene Gutachter. Sie berechnen zum Beispiel mit einem digitalen Modell die Schadstoffbelastung durch den Verkehr auf den Hamburger Hauptstraßen. Ob die sehr knappen Zeitpläne von den Gutachtern eingehalten werden und ob die Ergebnisse valide sind oder eventuell Nachberechnungen erfordern, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.

In die Berechnungen fließen große Datenmengen ein, beispielsweise auch Annahmen zur Entwicklung der Fahrzeugflotten wie etwa der Anteil von Dieselautos verschiedener Abgasnormen. Erst auf dieser Basis wird die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen bezifferbar. Der Dieselskandal hat gezeigt, dass die bisherigen Angaben großer Hersteller nicht mit den realen Abgaswerten übereinstimmen, auch hier sind weitere Prüfungen z.B. auch von Seiten des Bundes erforderlich.

Weil der Senat deshalb zum jetzigen Zeitpunkt allein nicht garantieren kann, dass alle erforderlichen Schritte bis zum gesetzten Termin sicher abgeschlossen sein werden, legt der Senat vorsorglich Beschwerde gegen den Beschluss ein, auch wenn er alles tut um die Frist zu wahren.

Mit dem Beschluss vom 18. Juli 2016 hat das Gericht anerkannt, dass der Senat bereits notwendige Maßnahmen zur Aufstellung des Planes eingeleitet hat. Es hat deshalb das vom BUND beantragte Zwangsgeld nur in halber Höhe für den Fall angedroht, dass der Plan später als Ende Juni 2017 vorliegt und damit eine deutlich längere Frist für angemessen gehalten als der BUND  

Arbeit am Luftreinhalteplan - Anhang 1
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