Arbeit am Luftreinhalteplan wird mit Hochdruck fortgesetzt
Gericht lehnt Forderung des BUND ab und setzt Frist bis Juli 2017
Das Verwaltungsgericht gibt der Stadt Hamburg bis Ende Juni 2017 Zeit, einen neuen Luftreinhalteplan aufzustellen. Den Antrag des BUND auf ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro, weil der Plan nicht schon 2016 vorliegt, weist das Gericht damit zurück. Nun würde der Stadt ein halbiertes Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro erst dann drohen, wenn die Frist nicht eingehalten wird. Die Umweltbehörde und die weiteren beteiligten Behörden arbeiten mit Hochdruck daran, den neuen Plan fristgerecht aufzustellen.
Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.
Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen