Arbeit am Luftreinhalteplan wird mit Hochdruck fortgesetzt

Gericht lehnt Forderung des BUND ab und setzt Frist bis Juli 2017

Das Verwaltungsgericht gibt der Stadt Hamburg bis Ende Juni 2017 Zeit, einen neuen Luftreinhalteplan aufzustellen. Den Antrag des BUND auf ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro, weil der Plan nicht schon 2016 vorliegt,  weist das Gericht damit zurück. Nun würde der Stadt ein halbiertes Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro erst dann drohen, wenn die Frist nicht eingehalten wird. Die Umweltbehörde und die weiteren beteiligten Behörden arbeiten mit Hochdruck daran, den neuen Plan fristgerecht aufzustellen.


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Jens Kerstan, Umweltsenator erklärt dazu: „Das Gericht erkennt an, dass bei der Aufstellung des Luftreinhalteplans Sorgfalt vor Eile geht. Es ist verständlich, dass die Luftqualität für viele Menschen in Hamburg ein wichtiges Thema ist – gerade für Bürgerinnen und Bürger, die an viel befahrenen Straßen wohnen. Weil es hier um den Schutz der Gesundheit von zehntausenden Menschen geht, nehmen wir dieses Thema sehr ernst. Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck am neuen Luftreinhalteplan. Wir haben das Ziel, diesen so rasch wie möglich vorzulegen.“

Das Gericht bleibt bei der Androhung eines Zwangsgeldes deutlich unter der maximal möglichen Höhe, weil es anerkennt, dass der Senat bereits zahlreiche Anstrengungen zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans unternommen hat. Zur Aufstellung des Luftreinhalteplans laufen derzeit mehrere Gutachten. Die Ergebnisse werden für den Herbst erwartet, dann werden diese daraufhin bewertet, welche Maßnahmen wirksam sind und in Frage kommen.

Der Senat hat bereits jetzt eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Luftqualität in Hamburg zu verbessern.  Eine wesentliche Rolle spielt hier beispielsweise der Ausbau des Radverkehrs. Gute Bedingungen für Radler und ein attraktiver ÖPNV führen zu weniger Autoverkehr und damit unterm Strich zu weniger schädlichen Autoabgasen. Der Senat hatte zuletzt immer öffentlich das Ziel genannt, den Luftreinhalteplan noch im Jahr 2017 vorlegen zu wollen.

Arbeit am Luftreinhalteplan wird mit Hochdruck fortgesetzt - Anhang 1
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