Bahn rückt bei Güterumfahrung Freiburg vom vereinbarten Lärmschutz ab

DB will nach neuen Zugzahlen berechnen

Regierungspräsidentin Schäfer: „Region muss darauf drängen, dass die für das Jahr 2025 prognostizierten Zugzahlen Grundlage der Lärmberechnung bei der gesamten Güterumfahrung bleibt“.


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Die gestrige (Dienstag, 19. Juni) Informationsveranstaltung der Deutschen Bahn (DB) zu den Planungen zur Güterumfahrung Freiburg im Abschnitt 8.2 des Ausbaus der Rheintalbahn hat bestätigt, dass die DB den Lärmschutz auf Basis der neuen für das Jahr 2030 prognostizierten Zugzahlen berechnen will. Offenbar sollen nach dem Willen des Bundesverkehrsministeriums die alten Zugzahlen aus der Prognose 2025 nur noch in den Planungsabschnitten berücksichtigt werden, in denen die Planunterlagen bereits innerhalb des Planfeststellungsverfahrens offengelegt wurden. Diese Unterscheidung findet sich auch im aktuellen Entwurf eines Planungsbeschleunigungsgesetzes aus der Feder des Bundesverkehrsministeriums wieder.

„Damit bekämen wir innerhalb der Güterumfahrung Freiburg zwei unterschiedliche Lärmschutzniveaus. Im bereits offengelegten Abschnitt 8.1 gelten noch die für 2025 prognostizierten Zugzahlen, im Abschnitt 8.2 schon die Zugzahlen 2030“, fasst Manuel Winterhalter, der Leiter der Projektgruppe Rheintalbahn im Regierungspräsidium, die Situation zusammen. „Die Informationsveranstaltung hat deutlich gemacht, dass dies ganz konkrete Auswirkungen auf die Länge und Höhe von Lärmschutzwänden und auf die Galerien haben wird.“ Auch wenn die Zugzahlen 2030 bislang noch vorläufig und noch nicht veröffentlicht sind, ergeben die vorliegenden Informationen und Berechnungen ein klares Bild. „Während nach der alten Prognose täglich 317 Güterzüge durch die Freiburger Bucht fahren würden, wären es nach der Prognose 2030 nur noch etwas über 260. In den für den Lärmschutz entscheidenden Nachtstunden ist der Rückgang prozentual besonders stark. Im Ergebnis heißt das, dass der Lärmschutz im Abschnitt 8.1 bis zum Tunisee mit deutlich höheren Zugzahlen berechnet wird als im anschließenden Abschnitt 8.2.“

Dabei sind die beiden Planungsabschnitte 8.1 und 8.2 als Güterumfahrung Freiburg eng miteinander verknüpft. Im Projektbeirat waren sie zur sog. Kernforderung 3 zusammengefasst, mit der die Region zwischen Riegel und Freiburg-Tiengen erfolgreich für einen besseren Schallschutz mit dem Verzicht auf passive Schallschutzmaßnahmen (sog. Vollschutz) gekämpft hatte. Im Anschluss hatten Vertreter der Region unter Vermittlung des Regierungspräsidiums mit der DB für beide Teilbereiche eine Berechnungsmethode und die grundsätzlichen Maßstäbe für den Lärmschutz nach einheitlichen Kriterien abgestimmt.

Vor diesem Hintergrund bezieht Regierungspräsidenten Bärbel Schäfer klar Stellung, dass es auch beim Abschnitt 8.2 bei den alten Zugzahlen bleiben muss: „Es kann nicht sein, dass hier anhand formaler Kriterien etwas auseinander gerissen wird, was jahrelang politisch und planerisch immer eine Einheit war. Damit bekommen wir auf engstem Raum zwei Klassen des Lärmschutzes.“ Die Regierungspräsidentin dankt den Abgeordneten aus der Region bei Bund und Land, dass sie sich vehement dafür einsetzen, dass es auch beim Abschnitt 8.2 bei den alten Zugzahlen bleibt. „Alle politischen Akteure der Region müssen jetzt das verteidigen, was mit vereinten Kräften im Projektbeirat erstritten und mit der Region vereinbart wurde. Ich danke Landesverkehrsminister Winfried Hermann daher ausdrücklich, dass er anknüpfend an den Projektbeirat den Projektförderkreis Rheintalbahn für Ende Oktober nach Stuttgart eingeladen hat.“

Das Regierungspräsidium ist überzeugt, dass es auch rechtlich genug Spielräume gibt, mit den alten Zugzahlen weiterzuarbeiten: „Rechtlich gibt es keine Verpflichtung der DB, beim Lärmschutz die neuen Zugzahlen anzuwenden, da es hier nicht um die Berechnung des gesetzlichen Mindeststandards sondern um die Frage der Ausformung des vom Bundestag bereits verbindlich beschlossenen übergesetzlichen Schallschutzes geht.

Und da wollen wir das, worauf die Region aufgrund der Beschlüsse des Projektbeirats und Bundestags und den Absprachen mit der Region nicht nur im Abschnitt 8.1 zu Recht vertrauen darf“, fasst Winterhalter die laufenden Diskussionen zusammen. „Wir müssen jetzt nur aufpassen, dass das neue Planungsbeschleunigungsgesetz diese Spielräume nicht verengt.“

Regierungspräsidium Stuttgart direkter Link zum Artikel