Berichtspflichten zu Treibhausgasemissionen

Treibhausgase

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/2135) zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes vorgelegt. Ziel sei es, die notwendigen Voraussetzungen für die vollständige Erfüllung der sich aus der Klimarahmenkonvention und dem Kyoto-Protokoll für die Bundesrepublik Deutschland ergebenden Berichtspflichten zu Treibhausgasemissionen zu schaffen.


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Nachdem die 17. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention im Dezember 2011 in Durban beschlossen habe, weitere Stoffe in die Dokumentation über Treibhausgase aufzunehmen, sei es laut Bundesregierung „zwingend erforderlich“, die Berichterstattungspflichten um zwei weitere fluorierte Treibhausgase zu ergänzen.

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