BGR wird nationale Kontrollbehörde für „Konfliktrohstoffe“
EU-Importeure in Deutschland werden auf Einhaltung der erforderlichen Sorgfaltspflichten überprüft
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) als zuständige nationale Kontrollbehörde für die Anwendung der EU-Verordnung zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von sogenannten „Konfliktrohstoffen“ benannt.
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