BMUB: Bilanztricks statt Klimaschutz im Verkehr

"Diese Verordnung ist der blanke Hohn"

Anlässlich der gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote (UERV) erklärt der Präsident des Fachverbandes Biogas, Horst Seide:


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„Diese Verordnung ist der blanke Hohn. Statt Erneuerbare Energien wie Biomethan, Elektromobilität oder Wasserstoff kann sich die Mineralölindustrie nun Emissionsminderungen bei der Erdölproduktion auf die Treibhausgasquote (THG-Quote) im Verkehrssektor gutschreiben lassen. Es ist unredlich, dass das Bundesumweltministerium einerseits steigende Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor beklagt und gleichzeitig aktiv den Klimaschutz in diesem Sektor dadurch verhindert, dass dort nun weniger Erneuerbaren Energien eingesetzt werden können.

Mit der THG-Quote müssen Mineralölkonzerne Emissionsminderungen innerhalb ihres Portfolios nachweisen, indem sie anteilig klimafreundliche Kraftstoffe einsetzen; 2020 soll die Quote 6 Prozent betragen. Ohnehin schon wenig ambitioniert angesichts der Zielverfehlungen der Bundesregierung bei Klimaschutz und Energiewende speziell im Verkehr, sollen nun auch noch von den 6 Prozent ab 2020 1,2 Prozent auf ökologisch fragwürdige Emissionsminderungen aus Erdöl entfallen, die im Ausland gefördert und verbraucht werden. Dies sorgt aber weder für eine zusätzliche positive Klimawirkung, noch trägt es zur deutschen Zielerreichung im Sinne des Klimaabkommens von Paris bei noch zu den deutschen Zielen für den Anteil Erneuerbarer Energien. Die Anrechnung ist vielmehr ein Bilanztrick ohne echte Klimawirkung. Und wieder einmal tritt die Bundesregierung beim Klimaschutz im Verkehr auf die Bremse.

Nutznießer der Regelung ist die Mineralölindustrie. Bei der Erdölförderung fällt in großen Mengen methanhaltiges Begleitgas aus, das entweder abgefackelt oder in die Atmosphäre abgelassen wird. Das Potenzial für Emissionsminderungen ist also groß, zumal historische Projekte, etwa aus dem Kyoto-Protokoll, ebenfalls angerechnet werden können. Und das nach Vorstellungen des Umweltministeriums per Zertifikat, ohne die aufwändigen Nachhaltigkeitszertifizierungen, wie sie etwa für Biokraftstoffe gelten“.

Fachverband Biogas e.V.