Böllerverkaufsverbot für Silvester

© Foto: dpa | Christophe Gateau
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Bürgerinnen und Bürger können auch dieses Jahr kein Silvesterfeuerwerk kaufen - ebenso wie im letzten Jahr.

Das nochmalige Pandemie-bedingte Verkaufsverbot für Pyrotechnik hat die Bundesregierung am 15. Dezember 2021 beschlossen, der Bundesrat hat am 17. Dezember 2021 zugestimmt.


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Krankenhauskapazitäten schonen

Ziel des Verkaufsverbots ist es, Unfälle durch unsachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper zu vermeiden und damit Krankenhauskapazitäten zu schonen. Hintergrund ist die aktuelle Belastung der Kliniken mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten. Die Verordnung setzt einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit der damaligen Bundeskanzlerin vom 2. Dezember 2021 um. Sie soll am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

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