BUND: Ratifizierung des umweltschädlichen Abkommens CETA könnte öffentliche Haushalte Milliarden kosten

Anlässlich der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts für das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA), kommentiert Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die vorläufige Anwendung des Abkommens mit der Verfassung vereinbar ist. Dies ist jedoch kein Freibrief für die ausstehende Ratifizierung des Vertragswerks. Im Gegenteil:


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CETA bleibt ein umwelt- und klimaschädliches Abkommen. Erst mit der vollständigen Billigung von CETA würde der Weg frei gemacht für die Ausweitung der Paralleljustiz von Konzernen. Dann könnten kanadische bzw. in Kanada ansässige Konzerne EU-Staaten auf Entschädigungszahlungen verklagen, wenn sie ihre Gewinne beispielsweise bei Bergbauprojekten durch Umwelt- oder Klimaschutzmaßnahmen gemindert sehen. Neben den Auswirkungen für den Umweltschutz könnten Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe auf die öffentlichen Haushalte zukommen. Zu den Schiedsgerichten selbst trifft das Bundesverfassungsgericht keine Aussage.

Die Ratifizierung in Deutschland muss unbedingt verhindert werden. Wir brauchen jetzt mehr denn je Investitionen in die sozial-ökologische Transformation. Wir dürfen nicht das Risiko eingehen, dass fossile und umweltschädliche Konzerne Milliarden an Steuergeldern erhalten könnten.“

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. direkter Link zum Artikel