Bundesrat fordert von Bundesregierung erneut Pflichtversicherung gegen Elementarschäden

Nach ausführlicher Debatte im Plenum verabschiedete der Bundesrat am 14. Juni 2024 eine Entschließung, mit der er die Bundesregierung erneut auffordert, nunmehr unverzüglich einen geeigneten Vorschlag zur Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung gegen Elementarschäden zu unterbreiten.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Großschadenslagen beweisen Notwendigkeit

Darin nehmen die Länder Bezug auf die jüngsten Extremwetterereignisse und die dadurch ausgelösten Großschadenslagen. Diese hätten erneut gezeigt, wie notwendig eine solche Versicherung sei. 99 Prozent der Immobilien in Deutschland verfügten über eine Wohngebäudeversicherung, aber nicht einmal die Hälfte sei auch gegen Elementarschäden versichert. Dies liege insbesondere an den kostenintensiven Versicherungsprämien in Gebieten mit höherem Risiko, heißt es in der Begründung zur Entschließung.

Ziel müsse es sein, für die Betroffenen eine wirksame finanzielle Absicherung gegen die massiven materiellen Schäden zu schaffen, bei der auch die Bezahlbarkeit für alle gewährleistet ist.

Gleichlautende Forderung vor über einem Jahr

Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seinen Beschluss aus dem März 2023, in dem er schon einmal die Bundesregierung um einen Vorschlag zur Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung gebeten hatte.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugestellt. Sie entscheidet, ob und wie sie den Forderungen der Länder nachkommt. Feste Fristen dafür gibt es nicht.

Bundesrat direkter Link zum Artikel