Bundestag verabschiedet Klimaanpassungsgesetz

VKU: „Finanzierung nicht geklärt und Umsetzungsstart zu spät“

Mit dem Klimaanpassungsgesetz schafft die Bundesregierung erstmals einen strategischen Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland. 


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Karsten Specht, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), zur heutigen Entscheidung: „Das ist wichtig, um das Land bestmöglich vor den Folgen des Klimawandels wie Starkregen, Dürren oder Niedrigwasser zu schützen. Und das geht nur mit einem bundesweit besser abgestimmten Vorgehen. Obwohl nach der Expertenanhörung einige Verbesserungen im Gesetz erzielt worden sind, beispielsweise zum Wasserhaushalt einschließlich der wassersensiblen Stadtentwicklung oder blau-grüner Infrastrukturen, bleiben entscheidende Kritikpunkte: Die Finanzierung ist nicht geklärt. Zudem ist der avisierte Umsetzungsstart zu spät.“

Specht weiter: „Klimaanpassung kostet sehr viel Geld. Woher aber das Geld für solche Investitionen kommen soll, wird im Gesetz nicht ausreichend geklärt. Es wird nicht möglich sein, dies in allen Regionen alleine über die Entgelte der Bürgerinnen und Bürger zu finanzieren. Das wäre gerade in dünn besiedelten Gebieten nicht darstellbar, denn es würde zu erheblich steigenden Entgelten führen. Notwendig ist deshalb ein zielgerichtetes Förderinstrument für die Klimaanpassung - am besten als Gemeinschaftsaufgabe. Das gilt auch nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds.“

Spechts zweiter Kritikpunkt betrifft den Umsetzungsstart: „Nach dem Klimaanpassungsgesetz müssen nun schnellstmöglich die Anpassungsstrategien des Bundes und der Länder folgen. Nur wenn auch konkrete Maßnahmen feststehe, können Kommunen darauf aufbauend ihre eigenen entwickeln. Und erst dann können die kommunalen Unternehmen die Umsetzung starten und die Anpassung ihrer Systeme und Infrastrukturen entschlossen weiter vorantreiben. Ende 2025 für die Bundesstrategie bzw. Ende 26 für die Länderstrategien ist aus unserer Sicht zu spät. Damit bekommen diejenigen, die die Strategie umsetzen sollen, erst in vier Jahren echte Klarheit. Dabei sind Infrastrukturprojekte nicht nur kapitalintensiv, sondern haben eine entsprechend und zu lange Vorlaufzeit, bis sie umgesetzt sind. Es dauert nicht selten mindestens zehn Jahre von den Planungen über die Genehmigungen bis zum Bau klimaangepasster Systeme und Infrastrukturen. Diese Zeit haben wir aber nicht. Wir müssen jetzt unsere Infrastrukturen und Systeme anpassen und entsprechende Planungen und Finanzierungen anschieben.“

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel