CO2-Preisreform ohne Belastung der Bürger machbar

MCC beziffert für vier typische Privathaushalte die Folgen höherer Energieabgaben – bei einer Rückzahlung der Einnahmen als einheitlichem Pro-Kopf-Betrag.

Die derzeit in der Bundesregierung diskutierte Option, mit einem „CO2-Preis“ den Klimaschutz in den Bereichen Verkehr und Gebäude voranzubringen, ist in einer für typische Privathaushalte fast einkommensneutralen Form realisierbar.


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Wie das laufen könnte, hat jetzt das Berliner Klima­forschungs­institut MCC (Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change) in einer Modellrech­nung beziffert – auf Basis der durch die EU-Umfrage „Household Budget Survey“ ermittelten Daten über die Ausgabenstruktur der Deutschen. „Der Effekt in der Einführungsphase einer solchen CO2-Preisreform läge je nach Haushaltstyp zwischen 38 Euro Netto-Belastung und 19 Euro Netto-Entlastung pro Jahr, sagt Matthias Kalkuhl, Leiter der MCC-Arbeitsgruppe Wirtschaftswachstum und menschliche Entwicklung. Später seien Entlastungen für typische Familien in großen Städten um mehr als 200 Euro im Jahr möglich, während gutverdienende Haushalte in der Größenordnung von 150 Euro im Jahr belastet werden.

Die Berechnungen orientieren sich an einem Reformkonzept von MCC-Direktor Ottmar Edenhofer und Christoph Schmidt, dem Chef des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Demnach würden im Jahr 2020 die Energiesteuern auf Heizöl, Erdgas und andere zum Heizen verwendete fossile Brennstoffe so verändert, dass sich daraus ein impliziter Preis von zunächst 20 Euro je emittierter Tonne CO2 ergibt. Beim Sprit würde der CO2-Preis auf die bestehenden Steuern, die vor allem mit der Finanzierung von Straßenbau und Rentenversicherung begründet werden, draufgeschlagen. Die Stromsteuer würde auf das europäische Mindestniveau reduziert. Und das Aufkommen aus dieser Preisreform würde als einheitlicher Pro-Kopf-Betrag an die Bürger zurückgegeben.

Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC) gGmbH direkter Link zum Artikel