Den guten Trend für bessere Luft beibehalten

Luftreinhalteplanentwurf für Bensheim veröffentlicht

„Die Luftqualität in Bensheim hat sich seit Beginn der dortigen Messungen kontinuierlich verbessert. Im vergangenen Jahr wurde der Grenzwert für Stickstoffdioxid bereits knapp unterschritten.


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Mit dem nun vorgelegten Entwurf des Luftreinhalteplans wollen wir dafür sorgen, dass dies auch sicher und dauerhaft so bleibt“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz.

Auf Antrag der Stadt wurde in Bensheim seit September 2014 die Stickstoffdioxid-Konzentration an zwei verkehrsnahen Standorten ermittelt. In der Nibelungenstraße wurde der Grenzwert überschritten und deshalb ein Luftreinhalteplan erforderlich. In der Rodensteinstraße wurde der Grenzwert von Beginn an unterschritten.

Der Durchfahrtverkehr aus dem Odenwald trägt zu einem großen Anteil zur Verschlechterung der Luftqualität in der Nibelungenstraße bei. Für den stark belasteten Straßenabschnitt wurde deshalb bereits im September vergangenen Jahres eine Ampel eingerichtet, die den Verkehrszufluss dosiert. Sie sorgt dafür, dass dort in den Hauptverkehrszeiten weniger Stau und damit weniger Abgas entsteht. Zudem wurde Ende 2018 die gesamte Busflotte in der Stadt durch Fahrzeuge mit der neuesten Abgasnorm ersetzt. Diese Maßnahmen werden im vorliegenden Planentwurf vorgestellt. „Die Stadt hat mit ihrem „Masterplan nachhaltige Mobilität“ ein Konzept vorgelegt, dass eine zukunftsweisende Entwicklung des Verkehrs zum Ziel hat und für saubere Luft sorgt. Dies wird auch in unserem Luftreinhalteplan gewürdigt“, ergänzte Hinz.

Der Entwurf des Luftreinhalteplans wird in der Zeit vom 2. April 2019 bis einschließlich 2. Mai 2019 beim Magistrat der Stadt Bensheim, Zimmer 511, Kirchbergstraße 18, 64625 Bensheim zur Einsichtnahme ausgelegt. Er steht auch auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter https://umwelt.hessen.de/umwelt-natur/luft-laerm-licht/luftreinhalteplanung sowie des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter https://www.hlnug.de/themen/luft/luftreinhalteplaene/publizierte-luftreinhalteplaene-nach-eu-recht.html zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung.

In der Zeit vom 2. April 2019 bis einschließlich 16. Mai 2019 können Anregungen, Bedenken und Einwendungen schriftlich oder elektronisch unter dem Stichwort „Luftreinhalteplanentwurf Bensheim“ an das Umweltministerium gerichtet werden:

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz