Der Luftreinhalteplan ist einzuhalten!

BUND beantragt an 20 Berliner Hauptverkehrsstraßen Tempo 30

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND LV Berlin e.V.) hat in dieser Woche für 20 hochbelastete Abschnitte von Berliner Hauptverkehrsstraßen Anträge auf verkehrs-beschränkende Maßnahmen bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) eingereicht. Damit sollen weitere Klage für Tempo-30-Abschnitte in Berlin vorbereitet werden, falls der Senat die Anträge ablehnt.


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„Der Senat hat selber in seinem Luftreinhalteplan festgelegt, dass Tempolimits an Hauptverkehrsstraßen einzuführen sind, an denen im Jahr 2015 die Grenzwerte für Stickdioxid (NO2) überschritten werden. Juristisch festgestellt wurde das für die Berliner Allee Anfang des Jahres“, so Martin Schlegel, Fachreferent für Verkehrspolitik.

Im Januar 2016 entschied das Berliner Verwaltungsgericht, dass das Land dazu verpflichtet ist, seinen Luftreinhalteplan tatsächlich auch umzusetzen. Das Gericht gab damit einer vom BUND unterstützten Klage eines Anwohners an der Berliner Allee in Weißensee statt, der verlangt hatte, dort Tempo 30 zu verhängen. Im fraglichen Straßenabschnitt werden sowohl Feinstaub- als auch Lärmgrenzwerte regelmäßig überschritten. Der Berliner Luftreinhalteplan sieht vor, auch Hauptstraßen Tempo 30 anzuordnen, um die Schadstoffbelastung zu reduzieren. Der Senat hat gegen dieses Urteil allerdings Revision vor dem Oberverwaltungsgericht beantragt.

Die neuen Messdaten zur Luftqualität (2015) wurden gerade vom Senat veröffentlicht. Erfreulich ist der deutliche Rückgang der NO2-Konzentration an der Messstelle Hardenbergplatz. Dies ist tatsächlich auf die neuen EURO-VI-Busse der BVG zurückzuführen. Aber an einer ganzen Reihe von Straßen werden die Grenzwerte weiter überschritten, so dass der Senat jetzt handeln müsste. Aus den Messdaten lassen sich die Straßenabschnitten mit den höchsten gemessenen NO2-Konzentrationen ablesen. Diese dienen als Grundlage, in welchen Straßenabschnitten der BUND Anträge auf verkehrs-beschränkende Maßnahmen an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) stellt. Neben den NO2-Meßwerten sind für die Begründungen von Tempo 30 auch der Feinstaubbelastung, der Lärmpegel und die Verkehrssicherheit relevant.

Martin Schlegel, Fachreferent für Verkehrspolitik:

„Zehn Anträge für Straßenabschnitte an denen die Belastung jährlich gemessen wird, wurden jetzt eingereicht. (darunter Leipziger Straße, Tempelhofer Damm). Anders als erwartet sind die Grenzwert-Überschreitungen bei PM10 und NO2 in der Frankfurter Allee so knapp, dass wir dort zumindest nicht aussichtreich klagen könnten. Zusätzlich reichen wir weitere zehn Anträge für diejenigen Straßenabschnitte bei der VLB ein, wo nur berechnete Schadstoffkonzentrationen aus dem Berliner Luftreinhalteplan (LRP) vorliegen so in der Joachimsthaler Straße und am Kottbusser Damm. Auch dort gibt es gar keine Radverkehrsanlagen, was sicherheitsrelevant ist.

Insgesamt liegen uns 15 Anträge von AnwohnerInnen vor, die wir mit BUND-Anträgen unterstützen. (z.B. Grunewaldstraße und Sonnenallee)) Tempo-Limits wären teilweise nicht notwendig, wenn die blaue Plakette in der Umweltzone eingeführt würde. An den lautesten Straßenabschnitten und dort wo Radstreifen oder -wege fehlen, halten wir Tempo 30 trotzdem für sinnvoll.“

Für folgende Straßenabschnitte hat der BUND Anträge auf Tempo 30 eingereicht:

  • Leipziger Straße von Leipziger Platz bis Charlottenstraße, Mitte
  • Hermannstraße von Silbersteinstr. bis Mariendorfer Weg, Neukölln
  • Sonnenallee von Fuldastr. bis Hermannplatz, Neukölln
  • Alt-Moabit von Beusselstraße bis Gotzkowskystraße , Mitte
  • Badstraße von Behmstraße bis Exerzierstraße., Wedding
  • Alt-Friedrichsfelde von Rosenfelder Str. bis Robert-Uhrig-Str. , Lichtenberg
  • Karl-Marx-Straße von Flughafenstr. bis Karl-Marx-Platz ,Neukölln
  • Tempelhofer Damm von Ringbahnstr. bis Burgemeisterstr. ,Tempelhof
  • Mariendorfer Damm von Ullsteinstr. bis Westphalweg, Tempelhof
  • Kantstraße von Leibnizstr. bis Wilmersdorfer Str., Charlottenburg
  • Torstraße von Chausseestraße bis Brunnenstraße, Mitte
  • Oranienstraße von Skalitzer Straße bis Moritzplatz, Kreuzberg
  • Kottbusser Damm (gesamt), Kreuzberg
  • Schlesische Straße von Taborstraße bis Skalitzer Straße, Kreuzberg
  • Joachimsthaler Straße von Kurfürstendamm bis Spichernstr., CharWilm
  • Grunewaldstraße von Elßholzstraße bis Akazienstraße, Schöneberg
  • Kolonnenstraße von Wilhelm-Kabus-Straße bis Kaiser-Wilhelm-Platz, Schöneberg
  • Manteuffelstraße von Alt-Tempelhof bis Arnulfstraße, Tempelhof
  • Kaiser-Friedrich-Straße von Stuttgarter Platz bis Otto-Suhr-Allee Charlottenburg
  • Ollenhauerstraße von Kurt-Schumacher—Platz bis Humboldtstraße, Reinickendorf
Landesverband Berlin e.V. direkter Link zum Artikel