Deutsche Umwelthilfe fordert schadstofffreie und recyclingfähige Teppichböden

Neue Studie belegt, dass mindestens 59 besorgniserregende Chemikalien in Teppichböden auf dem EU-Markt enthalten sein können

Umweltverband fordert Verbot von Schadstoffen in Teppichböden und die Einführung der Produktverantwortung für Hersteller – Teppichrichtlinie und EU-Ökolabel auf europäischer Ebene notwendig


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Um die Gesundheit von Verbrauchern und die Umwelt zu schützen, fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Hersteller von Teppichböden dazu auf, nur noch schadstofffreie und recyclingfähige Produkte anzubieten. Weil Teppichböden weich, fleckenresistent und auch farbig sein sollen, werden diese häufig mit Chemikalien behandelt. Eine aktuelle Studie der Anthesis Consulting Group identifiziert 59 besorgniserregende Chemikalien, die in Teppichböden auf dem EU-Markt enthalten sein können. Die Liste enthält Phthalate, perfluorierte Verbindungen (PFAS), Flammschutzmittel und toxische Schwermetalle. Diese Verbindungen können die Gesundheit von Verbrauchern beeinträchtigen und verhindern ein Recycling von Teppichböden. Deshalb fordert die DUH ein Verbot gesundheitsgefährdender Chemikalien in Teppichböden und die Einführung des Prinzips der Produktverantwortung für Hersteller.

„Schadstoffe haben in Teppichböden nichts zu suchen. Für mindestens 37 besorgniserregende Chemikalien, die in Teppichböden in der Europäischen Union enthalten sein können, gibt es keine Beschränkungen oder Verbote. Nach dem Vorsorgeprinzip sollten ausschließlich unbedenkliche Stoffe eingesetzt werden. Chemikalien, welche die Gesundheit der Verbraucher gefährden können, müssen konsequent verboten werden“, sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Das europäische REACH-Register müsse entsprechend angepasst werden. Verbrauchern empfiehlt Resch auf den Blauen Engel zu achten. Dem Siegel liegen die strengsten Anforderungen beim Einsatz von Chemikalien zugrunde, denn es werden 51 der 59 in der Anthesis-Studie recherchierten Substanzen verboten oder beschränkt.

„Viele Teppichböden enthalten hochwertige, für das Recycling geeignete Kunststoffe. Für eine stoffliche Nutzung müssen die Produkte allerdings auch recyclingfähig sein. Weil Schadstoffe sich in Recyclingmaterialien anreichern können, sollten diese von Anfang an nicht in Teppichböden zum Einsatz kommen“, sagt Thomas Fischer, Leiter der DUH-Kreislaufwirtschaft.

Bislang werden viele unterschiedliche Chemikalien in Teppichböden eingesetzt und fast alle Produkte nach ihrem Lebensende verbrannt. Jährlich fallen allein in Deutschland rund 400.000 Tonnen Teppichböden zur Entsorgung an. Damit sich dies ändert, fordert die DUH in Deutschland die Einführung der Produktverantwortung für Hersteller von Teppichböden. Das bedeutet, dass die Hersteller zukünftig die Verantwortung für eine umweltfreundliche Entsorgung der von ihnen in Verkehr gebrachten Produkte übernehmen müssten. Dazu gehören der Aufbau eines flächendeckenden Sammelsystems, die Schadstofffreiheit und Recyclingfähigkeit von Teppichböden sowie der Aufbau von Recyclingkapazitäten.

„Auf europäischer Ebene ist eine Produktrichtlinie für Teppiche längst überfällig. In der EU fallen schätzungsweise jedes Jahr 1,6 Millionen Tonnen Teppiche zur Entsorgung an. Dieser gewaltige Stoffstrom unterliegt jedoch kaum einer Reglementierung. Eine Teppichrichtlinie muss Aspekte des Gesundheitsschutzes und der Kreislaufwirtschaft ebenso beinhalten, wie eine erweiterte Herstellerverantwortung, Ökodesign-Standards und transparenzfördernde Elemente, wie zum Beispiel obligatorische Produkt-Pässe. Nur so lassen sich europaweit sichere, wiederverwendbare und recycelbare Produkte erreichen“, sagt Fischer.

Zur Orientierung aller Verbraucher in ganz Europa sollte ein strenges EU-Ökolabel für textile Fußbodenbeläge eingeführt werden, das mindestens alle 59 in der aktuellen Anthesis-Studie identifizierten Substanzen abdeckt sowie Herstellungskriterien für Teppiche berücksichtigt.

Links:

Deutsche Umwelthilfe e.V. direkter Link zum Artikel