Deutsche Umwelthilfe startet mit Beschwerdeführern des historischen Klimaurteils neues Verfahren gegen Klimaschutzverweigerung der Bundesregierung

Neue Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zieht alle juristischen Register, um den anhaltenden Rechtsbruch der Bundesregierung beim Klimaschutz endlich zu stoppen.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Heute hat der Umwelt- und Verbraucherschutzverband den erneuten Gang vor das Bundesverfassungsgericht bekanntgegeben – gemeinsam mit Beschwerdeführern, die schon den ersten historischen Klimabeschluss der Verfassungsrichter erreicht hatten. Dazu wurde bereits eine neue Verfassungsbeschwerde gegen das unzureichende Klimaschutzprogramm eingereicht, das die Bundesregierung am 4. Oktober 2023 beschlossen hat (Az 1 BvR 2047/23).

Die darin enthaltenen Maßnahmen reichen nicht ansatzweise aus, um die gesetzlichen Klimaziele bis 2030 einzuhalten. Das hat der von der Regierung eingesetzte Expertenrat für Klimafragen bestätigt und die Bundesregierung gibt es sogar selbst zu. Nötige Klimaschutzmaßnahmen in einem derart großen Umfang zu verweigern ist verfassungswidrig, da es die Last der CO2-Reduktion in die Zukunft verschiebt und die Freiheit und Lebensgrundlagen von jungen und künftigen Generationen gefährdet.

Linus Steinmetz, Beschwerdeführer: „Meine Generation geht seit Jahren für mehr Klimaschutz auf die Straße. Nach der Großen Koalition hat auch die Ampelregierung nichts weiter geliefert als leere Versprechen. Wenn die Bundesregierung von sich aus nicht in der Lage ist, konsequenten Klimaschutz umzusetzen, muss sie gerichtlich dazu verpflichtet werden.“

Remo Klinger, Anwalt der Beschwerdeführenden: „Das völlig unzureichende Klimaschutzprogramm widerspricht dem historischen Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts. Das nehmen wir nicht hin.“

Bereits ab dem 23. November 2023 werden außerdem die insgesamt fünf Klimaklagen der DUH vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt. Hier muss sich die Bundesregierung wegen mangelndem Klimaschutz in den verschiedenen Sektoren wie Verkehr oder Gebäude verantworten.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit unseren laufenden und neuen Klagen nehmen wir die Bundesregierung beim Klimaschutz in die Zange – und wir werden nicht lockerlassen! Das Möchtegern-Klimaschutzprogramm lässt eine klaffende CO2-Lücke von insgesamt bis zu 331 Millionen Tonnen bis 2030. Statt die gesetzlichen Vorgaben durch ambitionierten Klimaschutz in allen Sektoren zu erreichen, sollen die wiederholten Rechtsverstöße der Bundesregierung insbesondere in den Sektoren Gebäude und Verkehr durch eine Aufweichung des Klimaschutzgesetzes legalisiert werden. Das ist ein Verrat an jungen und zukünftigen Generationen, den wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen werden!“  

DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. direkter Link zum Artikel