Deutsche Umwelthilfe zur Berufung von dm gegen Klimaneutralitätsurteil:
„Versuch, mit allen Mitteln irreführende Werbung auf Produkten zu belassen“
Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat das Landgericht Karlsruhe in einem richtungsweisenden Urteil vom 26. Juli 2023 der Drogeriemarktkette dm untersagt, ihre Produkte weiter als „klimaneutral“ oder „umweltneutral“ zu bewerben (Az LG Karlsruhe: 13 O 46/22). Nun hat die Drogeriemarktkette verkündet, Berufung am Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt zu haben.
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