Deutschland könnte seine EU-Klimaziele verfehlen

Klimaschutz und Energie — Unterrichtung — hib 580/2024

Deutschland könnte seine Ziele zur EU-Klimaschutzverordnung (Effort Sharing Regulation, ESR) zwischen 2021 und 2030 verfehlen.


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Das geht aus einer Unterrichtung (20/12450) der Bundesregierung zum Bericht über die vom Expertenrat für Klimafragen (ERK) festgestellte Überschreitung der Vorgaben der Europäischen Klimaschutzverordnung und Stellungnahme zu möglichen Auswirkungen nach Artikel 8 der Europäischen hervor.

Der ERK stellt heraus, dass die Wirkung neu beschlossener Maßnahmen erst mit zeitlichem Verzug eintritt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt er der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag, nicht auf das abermalige Eintreten einer Zielverfehlung zu warten, sondern die zeitnahe Implementierung zusätzlicher Maßnahmen zu prüfen, die geeignet sind, auch die Einhaltung der Anforderungen aus der ESR sicherzustellen. Der Schwerpunkt sollte laut ERK auf den Sektoren Gebäude und Verkehr liegen, die die größten Überschreitungen aufweisen.

Eine formale Feststellung der EU-Kommission über einen nicht-ausreichenden Fortschritt Deutschlands bei der Erfüllung der Verpflichtungen nach Artikel 4 ESR ist bisher nicht erfolgt, heißt es in der Unterrichtung.

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