Die neue EU-Kommission formiert ihre Deregulierungsagenda

Neubewertung der Luft- und Abfallpakete

Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und sein 1. Vizepräsident Frans Timmermans haben am vergangenen Freitag die EU-Kommissare um ihren Beitrag zum Arbeitsprogramm der Kommission 2015 gebeten. Unter anderem sollen eine Neubewertung der Luft- und Abfallpakete und eine tiefgreifende Evaluierung der Vogel- und Fauna-Flora-Habitatrichtlinie anstehen.


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Dies hatte Juncker auch bereits in den Arbeitsauftrag („Mission Letter“) an den Kommissar für Umwelt, Fischerei und maritime Angelegenheiten, Karmenu Vella festgelegt. Juncker sieht demnach die europäische Umweltgesetzgebung als komplett an und erwartet von Vella, dass er die existierenden Rechtsakte so gestaltet, dass sie dem vorgesehenen Zweck dienen. Beginnen soll er laut dem Mandat von Juncker mit einem Fitness-Check der Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-RL). Dabei soll er erwägen, diese beiden Richtlinien zu einer zu verschmelzen.

Darüber hinaus soll Vella eine Bestandsaufnahme zum Verhandlungsstand und zum Ansatz der Luftstrategie machen. Die Kommission hatte erst im Dezember 2013 ihren Vorschlag verabschiedet. Außerdem soll Vella die ersten Reaktionen vom Rat und EU-Parlament zum im Juli 2014 von der Kommission verabschiedeten Maßnahmenpaket zur Kreislaufwirtschaft bewerten. Juncker und Timmermans wollen sowohl das Abfallpaket als auch das Luftpaket mit dem Fokus auf Jobs, Wachstum und Wettbewerb von den Kommissaren überprüfen lassen. Danach will die Kommissionsspitze entscheiden, ob die Vorschläge gegebenenfalls modifiziert oder zurückgezogen werden sollen. Dies würde das Prinzip der „politischen Diskontinuität“ auf EU-Ebene einführen und steht im Kontrast zur den bisherigen Ausrichtung der Kommission hin zu einer nachhaltigen Entwicklung durch das Vorsorge-, das Vermeidungs- und das Verursacherprinzip sowie zur Ressourcenschonungsagenda der EU.

Im Fall des Abfallpakets hat eine Folgenabschätzung auf die positiven Auswirkungen in europäischen Volkswirtschaften hingewiesen, die im Einklang mit der Ausrichtung der Kommission auf Wachstum und Arbeitsplätze ist: Schaffung von 180.000 direkten Arbeitsplätzen bis 2030, positive Auswirkungen auf das verarbeitende Gewerbe aufgrund sichereren Zugangs zu Rohstoffen und geringere Abhängigkeit der EU von Rohstoffeinfuhren.

In Vellas Arbeitsauftrag findet sich keine verpflichtende und umfassende Umsetzung des 7. Umweltaktionsprogramms – auch nicht in der Anfang November nachgebesserten Version des Mandats. Und das, obwohl es im letzten Jahr von Rat und Parlament beschlossen wurde und damit rechtlich bindend ist. Die Abgeordneten rangen Vella in seiner Anhörung vor dem Europäischen Parlament Ende September aber das Versprechen ab, sich an dem 7. Umweltaktionsprogramm mit seinen Schwerpunkten wie besserer Umsetzung des vorhandenen Umweltrechtes, besserer Kontrolle der Umsetzung in den Mitgliedstaaten sowie der Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Luftqualität und des Schutzes von Böden zu orientieren. Ob sich das im Arbeitsprogramm der neuen EU-Kommission niederschlägt, wird sich zeigen

Die EU-Kommission will ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2015 am 16. Dezember verabschieden.

Deutscher Naturschutzring e.V. direkter Link zum Artikel