Ein Tag Zeit für Beteiligungsverfahren zum Klimaschutzgesetz

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Im Rahmen der Verbändeanhörung hat es keine Änderungen am Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesklimaschutzgesetzes gegeben.


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Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/31531) auf eine Kleine Anfrage (19/31300) der Linksfraktion hervor. Wie der Antwort weiter zu entnehmen ist, wurde das in Paragraf 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) vorgeschriebene Beteiligungsverfahren am 10. Mai 2021 eingeleitet, wobei die Stellungnahmen bis zum 11. Mai einzugehen hatten.

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