Endlich Einigung bei nationaler Emissionsrichtlinie

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich bei den Verhandlungen um die Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie) mit ihren Forderungen durchgesetzt

Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission wurde erheblich abgeschwächt.

So ist die Begrenzung des Luftschadstoffs Methan auf Druck von der Agrarlobby aus großen Mitgliedstaaten wie Großbritannien und Frankreich komplett aus der Richtlinie genommen worden. Auch Flexibilitäten bezüglich der Einhaltung von Grenzen wurden auf Drängen des Rates eingefügt.


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So dürfen Mitgliedstaaten beispielsweise den Durchschnitt von drei Jahren als Referenzwert für die Emissionen angeben falls trockene Sommer oder kalte Winter eintreten.

Zum ersten Mal wird nun der Feinstaub in der Größenordnung 2.5 reguliert. Dennoch sind Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, 2025 ein Zwischenziel zu erreichen, wie es sich das Parlament gewünscht hatte (EU-News vom 15. Juni). Insgesamt sollen die Grenzwerte für Feinstaub, Stickoxid, Schwefeldioxid, Ammoniak und flüchtige organischen Verbindungen bis 2030 die Zahl der vorzeitigen Todesfälle um 49.6 Prozent im Vergleich zu 2005 reduzieren.

So würden EU-weit jährlich dennoch 10.000 Menschen mehr aufgrund der Gesundheitsauswirkungen der zu hohen Luftverschmutzung verfrüht sterben, zeigen die Folgeabschätzungen der EU-Kommission und des Parlaments.

Umweltverbände wie das Europäische Umweltbüro (EEB) zeigen sich enttäuscht darüber, dass der Rat Industrie und Landwirtschaft Vorrang vor der Gesundheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger gibt. Der Umweltausschuss des EU-Parlaments wird am 12. Juli über die Richtlinie abstimmen. Dann geht der Vorschlag zurück zum Ministerrat zur Annahme in der ersten Lesung.

 

Deutscher Naturschutzring e.V. direkter Link zum Artikel