Erfolgreiche Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen irreführende Werbung mit „Klimaneutralität“: Deutschlands drittgrößter Discounter Netto lenkt ein
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat ein weiteres rechtskräftiges Urteil im Kampf gegen irreführende Werbung mit angeblicher „Klimaneutralität“ erstritten. Die Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG nimmt ihre Berufung zurück und erkennt damit an, den Fertigkaffee Cafèt Latte Cappuccino nicht weiter wie bisher als vermeintlich „klimaneutral“ bewerben zu dürfen. Die DUH war zuvor vor dem Landgericht Amberg erfolgreich gegen das Werbeversprechen vorgegangen. Das Landgericht Amberg bestätigte, dass Werbung mit „Klimaneutralität“ unzulässig ist, wenn die vermeintliche Klimaneutralität wie im vorliegenden Fall ausschließlich auf dem Kauf von Emissionsgutschriften kurzlebiger Waldprojekte beruht.
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