Ergebnisse der dritten Stufe der Lärmkartierung

Stadt Lippstadt: Information der Öffentlichkeit und Bürgerbeteiligung

Die Ergebnisse der dritten Stufe der Lärmkartierung liegen vor: Auf dem Umgebungslärmportal des Landes NRW ( www.umgebungslaerm.nrw.de ) können sich Bürger, die an Teilstrecken bestimmter Hauptverkehrsstraßen wohnen, darüber informieren, inwieweit sie von Umgebungslärm durch hohes Verkehrsaufkommen betroffen sind.


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Hauptverkehrsstraßen sind laut Umgebungslärmrichtlinie Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen, deren Verkehrsaufkommen über 8.250 Kraftfahrzeuge am Tag liegt. Lärm, der von nichtqualifizierten innerstädtischen Straßen ausgeht, wird in diesem Zusammenhang nicht kartiert, auch wenn deren Verkehrsaufkommen den Schwellenwert überschreitet. Bürger, die an stark frequentierten innerstädtischen Straßen wohnen, werden daher im Internet-Umgebungslärmportal des Landes keine Informationen über den Lärmpegel an ihrem Wohnstandort finden.

Im Stadtgebiet Lippstadt wurde in der dritten Stufe der Lärmkartierung vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) der Lärm an folgenden Hauptverkehrsstraßen kartiert: Die gesamte B 55 sowie Teilstücke der L 536 (Bökenförder Straße), der L 636 (Overhagener Straße, Erwitter Straße und Südstraße), der L 748 (Stirper Straße) und der L 822 (Beckumer Straße und Lippe­straße).

Fragen oder Anregungen zur Lärmkartierung können bis zum 16.03.2018 an Georg Menting (Stadthaus, Ostwall 1, Tel.: 980-421, georg.menting@stadt-lippstadt.de) vom Fachdienst Stadtplanung und Umweltschutz gerichtet werden.

Zur Information:

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG verfolgt das Ziel, ein europaweites Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm festzulegen, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern. Als Maßnahme zur Erreichung dieses Zieles erfolgt eine umfassende Lärmkartierung, die alle fünf Jahre wiederholt und veröffentlicht wird.

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