Erstattung für Lärmschutz an Umleitungsstrecken

Verkehr/Gesetzentwurf

Im Fall von Sperrungen von Bundesfernstraßen soll den Anwohnern an Umleitungsstrecken die Ausgaben für Schallschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden erstattet werden.


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Dies sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (20/1737). So sollen die Auswirkungen des ansteigenden Verkehrslärms entlang von Umleitungsstrecken reduziert und die Akzeptanz in der Bevölkerung für notwendige Umleitungen erhöht werden.

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass eine Erstattung der Ausgaben von Eigentümern von baulichen Anlagen für Schallschutzmaßnahmen möglich ist, wenn der vom Straßenverkehr entlang einer Umleitungsstrecke ausgehende Lärm um mindestens drei Dezibel ansteigt, der Beurteilungspegel von 64 Dezibel am Tag oder 54 Dezibel in der Nacht überschritten wird und die Streckenumleitung länger als zwei Jahre andauern wird.

Der Entwurf soll am Donnerstag im vereinfachten Verfahren überwiesen werden.

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