Erste Schritte zur Umsetzung von Paris

Gestern hat die EU-Kommission eine Mitteilung zur Umsetzung des globalen Klimaschutzabkommens von Dezember 2015 veröffentlicht

Unterzeichnung und Ratifizierung des Abkommens sollten so schnell wie möglich erfolgen. Außerdem soll die EU am in Paris festgelegten Überprüfungsprozess teilnehmen. Die erste Überprüfung soll jedoch erst 2023 stattfinden und Anpassungen der EU-Klimastrategie sollen erst für die Zeit nach 2030 vorgenommen werden.


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Diese Aussage traf auf große Kritik, sowohl aus Industrie als auch aus Zivilgesellschaft. Das 40-Prozent-Ziel der EU für 2030 sei zu niedrig um das in Paris beschlossene Langzeitziel, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, zu erreichen. Ein Zusammenschluss aus Umwelt- und Entwicklungsorganisationen und Kirchen, darunter der Deutsche Naturschutzring,   richtete sich in einem offenen Brief an Bundesumweltministerin Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Gabriel und forderten beide dazu auf, sich für ambitioniertere Klimaziele in der EU einzusetzen.

Die Mitteilung der EU-Kommission sowie die nächsten Schritte zur Umsetzung von Paris werden auch auf dem morgigen Umweltministerrat diskutiert. Die Ratifizierung des Pariser Abkommens beginnt am 22. April 2016. Das Abkommen tritt in Kraft, sobald 55 Staaten, die mindestens für 55 Prozent der globalen CO2-Emissionen verantwortlich sind, unterzeichnet haben.

Deutscher Naturschutzring e.V. direkter Link zum Artikel