Erweiterte Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie in Kraft getreten
Das Bundesumweltministerium erweitert die Fördermöglichkeiten für Kommunen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative
Erstmalig können Sportvereine Anträge für die Kommunalrichtlinie stellen. Das aktuelle Antragsfenster ist bis zum 30. September 2016 geöffnet.
Die Kommunalrichtlinie bietet ab dem 1. Juli 2016 erweiterte Fördermöglichkeiten für Klimaschutzprojekte in Kommunen. Zum ersten Mal können Sportvereine Anträge für Klimaschutzinvestitionen stellen. Auch für kommunale Unternehmen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung wurde die Förderung ausgeweitet.
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