Erweiterte Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie in Kraft getreten

Das Bundesumweltministerium erweitert die Fördermöglichkeiten für Kommunen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative

Erstmalig können Sportvereine Anträge für die Kommunalrichtlinie stellen. Das aktuelle Antragsfenster ist bis zum 30. September 2016 geöffnet.

Die Kommunalrichtlinie bietet ab dem 1. Juli 2016 erweiterte Fördermöglichkeiten für Klimaschutzprojekte in Kommunen. Zum ersten Mal können Sportvereine Anträge für Klimaschutzinvestitionen stellen. Auch für kommunale Unternehmen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung wurde die Förderung ausgeweitet.


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Erstmalig gefördert werden mit einem neu eingeführten Förderschwerpunkt Maßnahmen zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz von Rechenzentren. Neu ist auch die Förderung des Austausches von Elektrogeräten in Schul- und Lehrküchen sowie Kindertagesstätten.

Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks: "Wir bauen unser Förderangebot für Akteure im kommunalen Klimaschutz weiter aus. Das gilt insbesondere für Sportvereine und kommunale Unternehmen. Mit dem neuen Förderschwerpunkt für Klimaschutz in Rechenzentren verbinden wir Klimaschutz mit der Digitalisierung in den Kommunen. Durch die Förderung des Austausches von Elektrogeräten helfen wir Schul- und Lehrküchen sowie Kindertagesstätten dabei, ihren Stromverbrauch zu reduzieren, das Klima zu schützen und Stromkosten zu sparen."

Anträge für die Kommunalrichtlinie können zwischen dem 1. Juli bis 30. September 2016 beim Projektträger Jülich gestellt werden. Ab dem 1. Januar bis 31. März 2017 wird ein weiteres Antragsfenster geöffnet.

 

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit direkter Link zum Artikel