EU-Gericht: Luft darf nicht saubergerechnet werden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch ein Grundsatzurteil zur Luftqualität in der EU gefällt:

Ist die Belastung der Luft an einer einzelnen Messstation höher als es die europäischen Grenzwerte erlauben, verstößt dies gegen EU-Recht.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Bisher werden zur Überprüfung, ob ein Grenzwert eingehalten wurde, hauptsächlich die Jahresmittelwerte der Luftqualität herangezogen. Das spiegele jedoch nicht die tatsächliche Belastung der Luft an einem Ort wider, so die Luxemburger Richter*innen. Zudem sei es wichtig, Stellen zur Messung der Luftqualität an solchen Stellen aufzustellen, an denen die Belastung durch Schadstoffe am höchsten ist. Nur so könne sichergestellt werden, dass der Zweck der Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft in Europa erfüllt werde und Grenzwertüberschreitungen nicht unbemerkt blieben. Nationale Gerichte müssten sicherstellen, dass diese Anforderungen erfüllt werden. Bürger*innen stehe es außerdem zu, die Wahl eines Messstandorts gerichtlich überprüfen zu lassen.

Das Urteil bezog sich auf eine Klage Brüsseler Bürger*innen und der Umweltrechtsorganisation ClientEarth gegen die Stadt Brüssel. Das mit der Klage betraute Brüsseler Gericht hatte den EuGH gebeten, die europäische Luftqualitätsrichtlinie in diesem Fall auszulegen. Konkret hatte es gefragt, inwieweit nationale Gerichte die Standorte von Messstationen überprüfen und ob aus den Ergebnissen verschiedener Messstellen ein Mittelwert gebildet werden könne.

Lies Craeynest, eine der Kläger*innen, erklärte: „Wir freuen uns, dass der Gerichtshof heute bestätigt hat, was wir seit langem wissen: Wir haben das Recht, unsere Regierung vor Gericht zu bringen, um sicherzustellen, dass sie die Luftqualität genau kontrolliert und uns präzise Informationen liefert.“

Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßte das Urteil und forderte Kommunen und Städte auf, zu handeln und „die tatsächliche Belastung ihrer innerstädtischen Atemluft“ nicht länger „schön[zu]rechnen“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

„Es ist höchste Zeit, dass die lokalen Behörden in ganz Europa Verantwortung übernehmen und alles in ihrer Macht Stehende tun, um die Bürger*innen zu schützen, indem sie die Luftverschmutzung überwachen und verringern“, erklärte auch Jens Müller, Luftqualitätsmanager bei Transport & Environment (T&E).

DNR: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V. direkter Link zum Artikel