EU-Klimaklage: Kläger*innen gehen in Berufung

Klima & Energie

Zehn Familien und ein Jugendverband, die gegen die Verletzung ihrer Grundrechte durch zu schwache EU-Klimaziele klagen, haben am Donnerstag beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Berufung eingelegt.


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Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatte im Mai in erster Instanz die Klage abgewiesen (EU-News vom 22.05.2019). Die Richter*innen hatten die Klage damit begründet, dass die Kläger*innen aufgrund mangelnder individueller Betroffenheit nicht befugt seien, die Klimapolitik der EU vor Gericht anzufechten. Denn jede*r sei auf die eine oder andere Weise vom Klimawandel betroffen.

Die Familien aus der EU, Kenia und Fidschi sowie ein samischer Jugendverband wollen mit ihrer Klage erreichen, dass das EU-Parlament und der Ministerrat als zentrale Gesetzgebungsinstitutionen die aktuellen 2030-Ziele zur CO2-Reduktion revidieren.

Parlament und Rat der EU haben zwei Monate Zeit, um auf die Rechtsmitteleinlegung zu reagieren. Im Anschluss entscheidet der EuGH über die Zulässigkeit der Klage.

Wird der Fall auch in zweiter Instanz abgewiesen, endet das Gerichtsverfahren. Lässt der EuGH die Klage zu, wird das Verfahren zur Weiterverhandlung an das EuG zurückverwiesen und das Hauptverfahren im Hinblick auf Notwendigkeit und Machbarkeit einer Klimazielverschärfung für die EU fortgesetzt.

DNR: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V. direkter Link zum Artikel