EU-Klimaziele 2030: Drei wichtige Gesetzesverfahren dem Abschluss nahe

Klimaschützer*innen nahmen die Abstimmungsergebnisse eher zurückhaltend auf

Das EU-Parlament hat auf seiner Plenarsitzung am Montag den Kompromisstexten aus den interinstitutionellen Verhandlungen zur Lastenteilung, zur Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft sowie zur Novelle der Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie zugestimmt.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Mit der ESR soll der CO2-Ausstoß aus Landwirtschaft, Verkehr, Bauwesen und Abfall bis 2030 um mindestens 30 Prozent gegenüber 2005 verringert werden. Bei LULUCF sollen die CO2-Emissionen und die CO2-Bindung bis 2030 ausgeglichen sein. Die EU-Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass ab 2030 mehr CO2 absorbiert als ausgestoßen wird. Die EPBD verpflichtet die EU-Länder, langfristige Renovierungsstrategien zu erarbeiten, um Gebäude energieeffizienter zu machen. So werden finanzielle Einsparungen ermöglicht und neue Arbeitsplätze im Renovierungs- und Bausektor geschaffen.

Klimaschützer*innen nahmen die Abstimmungsergebnisse eher zurückhaltend auf. Femke de Jong von Carbon Market Watch prognostiziert, dass mit der ESR EU-weite CO2-Einsparungen bis 2030 zwischen 100 und 600 Millionen Tonnen betragen würden, abhängig davon, wie sehr EU-Länder von den Schlupflöchern Gebrauch machen. Hanno Aho von FERN kritisiert die enge Verknüpfung von LULUCF und ESR, findet aber sowohl in der Aufwertung von Mooren und Feuchtgebieten als auch in der transparenteren Anrechnungsmethode positive Aspekte.

Alle drei Gesetzestexte müssen noch formal durch den Rat der EU gebilligt werden, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. 20 Tage danach treten die Gesetze in Kraft.

Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. direkter Link zum Artikel