Europäische Umweltagentur bestätigt Gesundheitsnotstand durch Luftverschmutzung:

Deutsche Umwelthilfe fordert deutliche Nachbesserungen in Verhandlungen um Europäische Luftqualitätsrichtlinie

Neuer Bericht der EU-Umweltbehörde: 32.300 vorzeitige Todesfälle aufgrund von Feinstaub und 9.500 aufgrund von Stickstoffdioxid könnten bei Einhaltung der WHO-Empfehlungen in Deutschland pro Jahr vermieden werden


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Trilogverhandlungen zu EU-Luftqualitätsrichtlinie: Mitgliedsstaaten wollen mit umfangreichen Fristverlängerungen und Flexibilisierungsregelungen neue Grenzwerte für Luftschadstoffe aushebeln

DUH fordert, Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation als verbindliche Grenzwerte umzusetzen

Die aktuellen Zahlen der Europäischen Umweltagentur (EEA) belegen den Gesundheitsnotstand durch Luftverschmutzung in Europa. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert anlässlich der alarmierenden Zahlen und der startenden Trilogverhandlungen zur EU-Luftqualitätsrichtlinie verbindliche Grenzwerte, die allen Menschen in Europa zeitnah saubere Atemluft garantiert. Demnach hätten 32.300 vorzeitige Todesfälle durch Feinstaub (PM2,5) und 9.500 vorzeitige Todesfälle durch das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) 2021 in Deutschland vermieden werden können, wären die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eingehalten worden. Die Vorschläge der EU-Mitgliedstaaten sehen hingegen Grenzwerte vor, die für Feinstaub PM2,5 und Stickstoffdioxid jeweils doppelt so hoch liegen wie die Empfehlungen der WHO. Darüber hinaus wollen die Mitgliedstaaten Fristverlängerungen etablieren, wonach die neuen Grenzwerte de facto erst ab 2040 gelten würden.

Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Statt den Gesundheitsnotstand zu erkennen und umgehend Maßnahmen zu ergreifen, wollen die EU-Mitgliedsstaaten inklusive unserer Bundesregierung an diesem Zustand noch 26 Jahre lang festhalten. Die Enthaltung der Bundesregierung ist eine stille Zustimmung dieser Verschleppungstaktik. Umweltministerin Lemke muss dieser gesundheitsverachtenden Haltung ein Ende setzten und sich in den Trilogverhandlungen um deutliche Nachbesserungen verdient machen. Wir fordern sie und das Europäische Parlament auf, den vorliegenden Entwurf zu korrigieren und sich für verbindliche Grenzwerte ohne Schlupflöcher einzusetzen.“

In der EU-Luftqualitätsrichtlinie sollen neue Luftqualitätsgrenzwerte, Verpflichtungen zur deren Einhaltung sowie Regeln für die Luftqualitätsmessungen festgelegt werden. Die EU-Kommission hatte bereits im Herbst 2022 vorgeschlagen, die Grenzwerte für Luftschadstoffe ab 2030 an die Empfehlungen der WHO anzupassen. Auch das Europäische Parlament hatte sich für strengere Grenzwerte ab 2030 und eine weitere Verschärfung entsprechend der WHO-Empfehlungen ab 2035 ausgesprochen. Nun hat der Rat der Europäischen Union weitreichende Ausnahmeregelungen für die verbindliche Einhaltung der Grenzwerte sowie massive Aufweichungen der Kriterien zur Aufstellung von Luftreinhalteplänen und Messungen der Luftqualität vorgelegt.

Link:

Worum es bei der Luftqualitätsrichtlinie geht und was die DUH fordert, erfahren Sie in unserem neuen Positionspapier: https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Pressemitteilungen/Verkehr/Luftreinhaltung/2023-11-21_DUH_Position_Trilog_AAQD.pdf

DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. direkter Link zum Artikel