Expertenrat für Klimafragen stellt Zielverfehlung fest

Klimaschutz und Energie — Unterrichtung — hib 397/2024

Der Expertenrat für Klimafragen stellt erneut eine Verfehlung der Ziele zur Minderung von Treibhausgas-Emissionen fest - und ruft die Regierung zum sofortigen Handel auf.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Das übergeordnete Ziel von 65 Prozent Minderung der jährlichen Treibhausgasemissionen im Jahr 2030 gegenüber 1990 würde gemäß der Projektionsdaten 2024 mit 455 Megatonnen (Mt) CO2-Äquivalente (CO2-Äq) knapp nicht erreicht werden. Das geht aus der Unterrichtung (20/11649) durch den Expertenrat für Klimafragen zum Sondergutachten zur Prüfung der Treibhausgas-Projektionsdaten 2024 hervor. Laut Projektionsdaten 2024 würde allerdings das vorgegebene Gesamtbudget der Treibhausgas (THG)-Emissionen im Zeitraum von 2021-2030 mit einem Puffer von 47 Mt CO2-Äq. eben noch eingehalten. Die Zielverfehlungen der Sektoren Verkehr und Gebäude würden in der Projektion durch Übererfüllungen in den anderen Sektoren, insbesondere der Energiewirtschaft und in geringerem Maße der Industrie, ausgeglichen.

Weiter heißt es in der Unterrichtung, zu verschiedenen Rahmendaten und Parametern seien im Rahmen der Erstellung der Projektionsdaten 2024 Sensitivitätsrechnungen durchgeführt worden . Dabei habe sich gezeigt sich, dass die Realisierung von niedrigeren als den angenommenen CO2-Zertifikatspreisen im europäischen Emissionshandel zu deutlich höheren THG- Emissionen in der Projektion führen würde. Eine mögliche Minderung der THG-Emissionen könnte sich hingegen aus einem verringerten Preisunterschied zwischen Gas und Kohle, höheren Ölpreisen und einer langsameren Erholung der Produktionsmengen in der Industrie ergeben.

Im Ergebnis stellt der Expertenrat - wie schon im Jahr zuvor - eine Zielverfehlung fest. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Expertenrat, nicht auf das abermalige Eintreten einer Zielverfehlung zu warten, sondern unverzüglich mit der Erstellung von weiteren Maßnahmen zu beginnen. Diese Maßnahmen sollten geeignet sein, sowohl die Anforderung aus § 8 Abs. 1 Satz 1 Klimaschutzgesetzes (KSG), nämlich die Einhaltung der Summe der Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2021 bis 2030, als auch die Einhaltung der europäischen Emissionsobergrenzen sicherzustellen.

Deutscher Bundestag direkter Link zum Artikel