Feinstaubgrenzwerte 2017 bayernweit eingehalten

Vorläufige Jahresbilanz des Lufthygienischen Landesüberwachungssystems Bayern

Auch 2017 wurden an allen Messstationen des Lufthygienischen Landesüber-wachungssystems Bayern (LÜB) die Grenzwerte für Feinstaub eingehalten.


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Bei Stickstoffdioxid wird die zulässige Anzahl von 18 Überschreitungen des Stundenmittelwerts (200 µg/m3) 2017 wie 2016 bayernweit eingehalten. Einzelne Überschreitungen beim gesetzlichen Jahresmittelwert von 40 µg/m3 treten an stark verkehrsbeeinflussten Messstationen auf. Dies ergab eine erste Auswertung auf Basis vorläufiger Messergebnisse des Jahres 2017.

Gesetzlich zulässig bei Feinstaub-PM10 sind bis zu 35 Überschreitungen des Tages-mittelwertes von 50 µg/m3 im Jahr. Seit 2012 wird an allen bayerischen Messstationen die zulässige Anzahl der Überschreitungen eingehalten. Der PM10-Grenz-wert für das Jahresmittel (40 µg/m3) wird in Bayern bereits seit 2007 nicht mehr über-schritten. Einen Grenzwert für Feinstaub-PM2,5 (Jahresmittelwert von 25 µg/m3) gibt es seit 2015. Auch er wird seitdem durchgängig eingehalten.

Charakteristisch für das Jahr 2017 waren bei Feinstaub von Mitte Januar bis Mitte Februar ausgeprägte Inversionswetterlagen. Dabei trennt die Inversionsschicht wie eine Sperrschicht die bodennahe von darüber liegenden Luftschichten wodurch sich der Feinstaub bodennah anreichert. Die Heizperiode sorgt insbesondere bei Holzfeuerungsanlagen im Winterhalbjahr für zusätzliche Feinstaubemissionen. Deshalb traten Anfang 2017 überdurchschnittlich viele Überschreitungen des zulässigen Tagesmittelwertes bei Feinstaub auf. Im restlichen Jahr wurden nur noch vereinzelt Überschreitungen gemessen. Die Anzahl der gesetzlich zulässigen Überschreitungstage blieb dadurch wie in den Vorjahren unterschritten.

Bei Stickstoffdioxid wurde an 40 der bayernweit 45 bestückten Messstationen der Grenzwert für das Jahresmittel (40 μg/m3) eingehalten, im Gegensatz zu den Vorjahren inzwischen auch an der LÜB-Messstation Würzburg-Stadtring Süd (Wert im Jahr 2016: 42 μg/m3). Überschreitungen des Grenzwerts für das Jahresmittel gab es nach den vorläufigen Zahlen an den folgenden Stationen: München-Landshuter Allee (78 μg/m3, Vorjahr: 80 μg/m3), München-Stachus (53 μg/m3, Vorjahr: 56 μg/m3), Nürnberg-Von-der-Tann-Straße (43 μg/m3, Vorjahr: 46 μg/m3), Augsburg-Karlstraße (44 μg/m3, Vorjahr: 46 μg/m3) und Regensburg-Rathaus (41 μg/m3, Vorjahr: 42 μg/m3).

Bis Ende Januar 2018 wird eine vorläufige Jahreskurzbilanz aller LÜB-Messstationen unter dem Link https://www.lfu.bayern.de/luft/immissionsmessungen/lufthygienische_berichte/index.htm veröffentlicht. Die im Rahmen der Qualitätssicherung endgültig geprüften Messer-gebnisse des Jahres 2017 liegen voraussichtlich Mitte des 2. Quartals 2018 vor.

Die aktuellen Messwerte des LÜB-Messnetzes mit insgesamt 54 Messstationen können im Internet abgerufen werden unter:

https://www.lfu.bayern.de/luft/immissionsmessungen/messwerte/index.htm

Bayerisches Landesamt für Umwelt direkter Link zum Artikel