Folgen des Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Die Bundesregierung misst dem Klimaschutz in allen Politikfeldern hohe Bedeutung zu. Dies erklärt sie in der Antwort (19/32154) auf eine Kleine Anfrage (19/31902) der FDP-Fraktion, die sich nach den Konsequenzen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz erkundigt hat.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Dabei verweist die Bundesregierung auf die Änderung des Klimaschutzgesetzes, die der Bundestag am 24. Juni 2021 beschlossen hat.

Wie die Bundesregierung weiter erklärt, hat sich das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss nicht zu Paragraf 4 Absatz 1 Satz 7 des Klimaschutzgesetzes geäußert, demzufolge subjektive Rechte und klagbare Rechtspositionen durch das Gesetz nicht begründet werden. Vielmehr habe sich das Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen auf die Grundrechte der Beschwerdeführer „in ihrer Ausprägung als intertemporale Freiheitssicherung“ gestützt.

Deutscher Bundestag direkter Link zum Artikel