Förderprogramm Klimaschutz-Plus wird fortgeführt

Neue Förderanträge ab jetzt verfügbar

Das Umweltministerium hat in den vergangenen Jahren über das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ viele Kommunen, Unternehmen, kirchliche Organisationen und Vereine bei ihrem Einsatz für den Klimaschutz unterstützt.


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Sie sind wichtige Partnerinnen und Partner, um die ambitionierten Klimaschutzziele, die sich das Land gesetzt hat, erreichen zu können. Daher hat die Landesregierung die Fortführung des Förderprogramms beschlossen. Damit werden, wie im Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg festgehalten, der Klimaschutz gestärkt und die Kommunen unterstützt. Mit der Veröffentlichung der neuen Antragsformulare können sich ab 15. Mai 2021 Interessierte um Mittel aus dem Förderprogramm Klimaschutz-Plus bewerben. Mittel hierfür stellt das Land unter anderem mit dem 3. Klimaschutzpakt mit den kommunalen Landesverbänden bereit.

Weiterentwicklung von Klimaschutz-Plus

Mit der Fortschreibung des Förderprogramms hat das Umweltministerium auch wichtige Neuerungen vorgenommen. So wird die Förderung für die Nutzung von Abwärme ausgeweitet und deckt nun neben der Möglichkeit, Abwärme aus Kläranlagen oder Rechenzentren zu nutzen, auch die Erstberatung und Anbahnung großer Abwärmeprojekte ab. Um Kommunen bei ihrer neuen Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung zu unterstützen, wird die Einrichtung regionaler Beratungsstellen gefördert. Zudem erhöht sich die Förderquote für Maßnahmen zur Bildung und Sensibilisierung beim Thema Klimaschutz von fünfzig auf fünfundsiebzig Prozent. Außerdem werden Aktivitäten rund um die Informationsvermittlung, Sensibilisierung und Motivation zum Thema Klimaschutz im Gebäudesektor gefördert. Auch hebt das Umweltministerium die Fördermittel für Projekte an Schulen und Kindergärten um 25 Prozent auf 1,76 Millionen Euro an.

Bis zum 30. November 2022 können nun Anträge bei der L-Bank gestellt werden. Außerdem ist es möglich, dass mit Maßnahmen bereits direkt nach der Antragstellung bei der L-Bank und vor dem Zugang des Bewilligungsbescheides begonnen werden darf. Das Umweltministerium hat für die Zulassung dieses vorzeitigen Maßnahmenbeginns jüngst das Förderprogramm abgeändert.

Ergänzende Informationen:

Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus fördert seit dem Jahr 2002 Klimaschutzmaßnahmen von Kommunen, kleinen und mittleren Unternehmen, kirchlichen Einrichtungen und Vereinen in Baden-Württemberg. Inzwischen wurden insgesamt Fördergelder in Höhe von 156 Millionen Euro ausgezahlt.

Das Programm setzt sich dabei aus drei Säulen zusammen. In der ersten Säule „CO2-Minderungsprogramm“ finanziert das Land Maßnahmen, die CO2-Emissionen resultierend aus dem Energieverbrauch nachhaltig reduzieren. Dazu werden bei Nichtwohngebäuden Investitionen für die energetische Sanierung der Gebäudehülle, technische Gebäudeausstattung und erneuerbare Wärmeerzeugung oder Abwärmenutzung einmalig bezuschusst. In der Säule „Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm“ werden Maßnahmen gefördert, die Fachwissen und -kompetenz aufbauen und damit weitere Klimaschutzaktivitäten anreizen. Dies soll etwa durch die Bilanzierung von CO2-Emissionen, Vernetzung und Beratung sowie Projekte an Schulen geschehen. Ein CO2-armer Gebäudebestand im Land steht im Fokus der dritten Säule „Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung“ des Förderprogramms. Schulen, die besonders hohe Effizienzstandards anstreben, werden dabei ergänzend gefördert.

Weiterführende Informationen zum Förderprogramm sind auf der Internetseite des Umweltministeriums abrufbar.

Baden-Württemberg: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft