Gebäudeautomation: Chancen und Nachrüstpflichten ab 2025

Gebäude sind große Energieverbraucher und damit auch große Emittenten von Treibhausgasen. Um die Klimaziele zu erreichen, ist die Gebäudeautomation ein wesentlicher Schlüssel - zumal viele Gebäude nun per Gesetz nachgerüstet werden müssen. 


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Jeder kennt die Klimaanlagen oder Heizungen in seiner Arbeitsstätte, aber die Gebäudeautomation kümmert sich um viel mehr: Sie umfasst die Gesamtheit aller Steuer-, Regel- und Optimierungseinrichtungen sowie Software und Engineering-Leistungen, mit denen sich der tägliche Betrieb eines Gebäudes effizient und klimafreundlich gestalten lässt. In der Praxis allerdings werden die Möglichkeiten der Technik oft nur unzureichend genutzt oder sind nicht umfänglich installiert - häufig weil schon im Bauprozess der Rotstift angesetzt wurde. Vom kommenden Jahr an verpflichtet das Gebäudeenergiegesetz jedoch viele Betreiber von Nichtwohngebäuden - also Produktionsstätten, Bürogebäude oder Lagerhäuser -, ihre Immobilien nachzurüsten. 

Welche Folgen das hat, aber auch welche Chancen diese Gesetzesverschärfung bietet, erläutern Rainer Haueis, General Manager von Siemens Smart Infrastructure und Peter Hug, Geschäftsführer des VDMA Fachverbands Automation + Management für Haus + Gebäude in der neuen Folge des Industrie Podcast des VDMA: Gebäudeautomation: Chancen und Nachrüstpflichten ab 2025. Denn für die Gebäudebetreiber geht es jetzt erst einmal darum, eine Bestandsaufnahme zu machen, ob und wie ihre Immobilien von dieser Nachrüstpflicht betroffen sind, erläutert Rainer Haueis. Dabei gehe es im Kern um fünf Punkte, zu denen die kontinuierliche Überwachung und Analyse der Energieverbräuche gehören sowie Benchmark-Vergleiche durchzuführen, um damit Effizienzverluste zu vermeiden, ergänzt Peter Hug. 

Letztendlich lautet das Ziel des Gesetzes, einen nachhaltigen Gebäudebetrieb sicherzustellen und die dafür benötigten Technologien stehen bereit. Studien zeigen, dass die Energieeinsparungen durch Gebäudeautomation die benötigten Investitionskosten um ein Vielfaches übersteigen. Und weil die jüngste Europäische Richtlinie vorsieht, dass ab 2030 auch kleinere Nichtwohngebäude nachgerüstet werden müssen, "tickt die Uhr also auch für viele weitere Gebäudebetreiber", resümiert VDMA-Experte Hug.

VDMA e. V. direkter Link zum Artikel