Gemeinderat: Es bleibt beim Begriff Feinstaubalarm

Der Stuttgarter Gemeinderat hat am Donnerstag, 29. Juni, beschlossen, am Begriff Feinstaubalarm festzuhalten

Mit 28 gegen 24 Stimmen lehnte der Rat einen von der CDU, den Freien Wählern und der FDP eingebrachten Antrag ab, den Feinstaubalarm in Luftreinhaltetag umzubenennen. Vier Stadträte enthielten sich der Stimme.


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Die Antragsteller hatten beklagt, der Begriff Feinstaubalarm sei überzogen und habe negative Auswirkungen auf das Image der Stadt. Oberbürgermeister Fritz Kuhn erklärte in der Debatte: „Das Problem ist nicht der Begriff Feinstaubalarm, sondern der Feinstaub.“ Er sei der Überzeugung, nur wer Probleme klar benenne, könne sie auch lösen. Kuhn: „Der Begriff hat erreicht, das eine intensive Debatte über Luftreinhaltung geführt wird.“

Bei Feinstaubalarm appellieren Stadt und Land in diesem Jahr noch auf freiwilliger Basis an die Stuttgarter und die Pendler aus der Region, das Auto in Stuttgart möglichst nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Alternativen umzusteigen. Der Betrieb von Komfort-Kaminen, also Kaminen, die nicht der Grundversorgung dienen, ist bei Feinstaubalarm untersagt. Der Alarm wird im Winterhalbjahr immer dann ausgelöst, wenn der Deutsche Wetterdienst eine anhaltend austauscharme Wetterlage vorhersagt, was die Anreicherung der Luft mit Feinstaub begünstigt. Die neue Feinstaubalarm-Periode beginnt am 15. Oktober 2017.

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