Gerichtsverfahren für saubere Luft in Düsseldorf

Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen Überschreitung der Luftqualitätswerte 

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am 17. November 2015 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Grund ist die noch immer hohe Belastung der Luft in Düsseldorf mit dem Schadstoff Stickstoffdioxid (NO2). Der seit 2010 geltende Grenzwert von 40 µg/m3 NO2 im Jahresdurchschnitt wurde in der Landeshauptstadt in den vergangenen drei Jahren an allen Messstationen kontinuierlich überschritten.


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Mit der Klage möchte die DUH erreichen, dass die Bezirksregierung schnellstmöglich dafür Sorge trägt, dass sich die gesundheitsschädliche Luftbelastung in Düsseldorf verringert und die EU-weit geltenden Grenzwerte für NO2 im Stadtgebiet eingehalten werden.

Am Dienstag, 13. September 2016 um 10.00 Uhr findet die mündliche Verhandlung am Verwaltungsgericht Düsseldorf statt. Im Anschluss an die Verhandlung stehen Ihnen Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe und Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger für Interviews zur Verfügung.

Neben Düsseldorf setzt sich die DUH derzeit in 14 weiteren Städten auf juristischem Weg für die Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte ein. Weitere Informationen: http://l.duh.de/gt2e3

Deutsche Umwelthilfe e.V. direkter Link zum Artikel