Höhere Zuschüsse für Klimaschutz und Tierwohl in der Landwirtschaft

Das hessische Einzelbetriebliche Förderungsprogramm Landwirtschaft (EFP) ist aufgestockt und beinhaltet neue Fördermöglichkeiten

„Wir brauchen eine nachhaltige Landwirtschaft, die unser Klima schützt, eine artgerechte Tierhaltung ermöglicht und unsere Umwelt schont.


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Die Aufgaben unserer Landwirtinnen und Landwirte sind vielfältig und anspruchsvoll. Wir wollen Sie dabei unterstützen und haben deshalb das hessische Einzelbetriebliche Förderungsprogramm Landwirtschaft – kurz EFP – angepasst. Wir stellen höhere Zuschüsse bereit, z.B. bei der Umstellung von der Anbinde- auf die tiergerechte Laufstallhaltung bei Rindern. Wir wollen die meist kleinen und im Nebenerwerb geführten Betriebe in die Lage versetzen, mit Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen tierschutzgerechte Bedingungen zu schaffen, ohne ihren Betrieb aufgeben zu müssen. Für all diese Maßnahmen stehen jährlich rund 13 Millionen Euro zur Verfügung“, erläutert Landwirtschaftsministerin Hinz heute in Wiesbaden.

Zuschüsse für mehr Tierwohl

Für die Umstellung auf Laufstallhaltung bei Rindern sowie für die Umstellung der Haltung von Jung- und Zuchtsauen von Kastenstandhaltung auf Formen der Gruppenhaltung erhalten landwirtschaftliche Betriebe bis zu 30 Prozent für Stallbauinvestitionen. Mit der Erfüllung zusätzlicher baulicher Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung ist sogar eine Förderung mit bis zu 40 Prozent möglich. Dies erfolgt meist im Zusammenhang mit Stallneubauten. Neu in die Förderung aufgenommen wurden außerdem Investitionen in Lagerräume für Grobfutter im Zusammenhang mit der eigenbetrieblichen Umsetzung besonders tiergerechter oder standortangepasster Produktionsverfahren wie z.B. die nachhaltige Heumilcherzeugung in der hessischen Rhön.

Zuschüsse für den Klimaschutz

Einen besonderen Schwerpunkt setzt das angepasste EFP bei Klimaschutzinvestitionen: „Mit Hilfe des Klimaschutzplans Hessen stehen uns in diesem Jahr zusätzlich 600.000 Euro für die Förderung besonders klimaschutzrelevanter Investitionen zur Lagerung und emissionsarmer Aufbringung flüssiger Wirtschaftsdünger zur Verfügung,“ ergänzt die Ministerin. So können in Hessen ab sofort Lagerstätten für flüssige Wirtschaftsdünger, die mit einer festen Abdeckung versehen sind und über eine mindestens neunmonatige Lagerkapazität verfügen, mit einem Fördersatz von bis zu 40 Prozent unterstützt werden. „In der Landwirtschaft gibt es viele Möglichkeiten, CO2 einzusparen. Das wollen wir nutzen, um auf den Weg Richtung Klimaneutralität vorwärts zu kommen.“

„Beim Thema Wirtschaftsdünger haben wir nicht nur in Hessen, sondern in ganz Deutschland einen großen Nachholbedarf an Investitionen. Hier müssen wir den Landwirtinnen und Landwirten dringend unsere Unterstützung anbieten, zumal absehbar ist, dass künftige gesetzliche Auflagen und Anforderungen im Dünge- und Immissionsschutzrecht für die Betriebe weitere große Herausforderungen darstellen“, sagte die Ministerin.

Förderanträge für Investitionsvorhaben können Landwirtinnen und Landwirte bei den Landwirtschaftsämtern der jeweils örtlich zuständigen Kreisverwaltung stellen.

Im Vorfeld der Antragstellung besteht die Möglichkeit, eine betriebsindividuelle Beratung des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen (LLH) (https://llh.hessen.de/beratung/beratungskraefte/) oder des für Weinbau zuständigen Regierungspräsidiums Darmstadt (https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt/landwirtschaftfischereiweinbau/weinbau/beratung) in Anspruch zu nehmen.

Höhere Zuschüsse für Klimaschutz und Tierwohl in der Landwirtschaft - Anhang 1
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz