Im praktischen Einsatz bewährt

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Im praktischen Einsatz bewährt

Zum „Tag gegen Lärm“ (Mittwoch, 28. April): Regierungspräsidium Gießen zieht Bilanz nach erstem Jahr mit Lärmmessanhänger und modernster Messtechnik im Einsatz

Sein Einsatzgebiet erstreckt sich über klassische Industrieanlagen aus dem produzierenden Gewerbe, über Gießereien, Steinbrüche bis hin zu den Geräuschen von Windkraftanlagen im freien Feld.


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Das Regierungspräsidium Gießen hatte vor einem Jahr einen Lärmmessanhänger mit modernster Technik angeschafft. Seitdem ist er im Einsatz. Der „Tag gegen Lärm“ am Mittwoch, 28. April, ist deshalb ein guter Anlass, buchstäblich nachzuhören, ob er sich im Einsatz bewährt hat.

„Seit seiner Anschaffung hat der Messanhänger schon mehrfach gezeigt, was er kann“, berichtet Felix Bender, Teamleiter im zuständigen Dezernat für Immissionsschutz beim RP Gießen. So hat er Geräusche von Industrieanlagen in einer Entfernung von nur wenigen Metern bis hin zu über einem Kilometer aufgezeichnet und ausgewertet. Jede Anlage hat dabei eine spezielle Geräuschcharakteristik. „Deshalb werden die Messgeräte je nach Anwendungsfall entsprechend eingestellt.“ Neben der kontinuierlichen Signalaufzeichnung des Pegel-Zeitverlaufs, der Windrichtung- und Geschwindigkeit sowie eines eventuellen Niederschlags wird für die anschließende Auswertung auch eine Tonaufzeichnung der relevanten Anlagengeräusche protokolliert.

„Anhand der umfangreichen Messdaten in Kombination mit der Möglichkeit, die Tonaufnahmen auch nachträglich anhören zu können, können die reinen Anlagengeräusche über nahezu jeden beliebigen Zeitraum ermittelt werden“, ergänzt der Kollege Alexander Rupp. Was den Messanhänger so besonders macht: er kann spezielle Situationen erfassen und bewerten, die über den gesamten Tageszeitraum nur in sehr unregelmäßigen Zeitabständen auftreten. „Das ist durch die Langzeitmessung seit einem Jahr deutlich besser möglich.“

Auch wenn es bei Schallmessungen nach wie vor physikalische Grenzen zu beachten gibt, konnten durch den Messanhänger bereits einige Beschwerdesituationen anhand konkreter Messdaten objektiv beurteilt werden.

Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich freut sich darüber, dass sich der Anhänger im ersten Jahr bewährt hat: „Wir haben beim RP Gießen engagierte Kollegen, die ihn mit all ihrer Erfahrung selbst so optimiert haben.“ Eingehende Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger können nun noch gezielter nachverfolgt, 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche. Kompakt und bis ins Detail durchdacht bis hin zur Diebstahlsperre ist der Anhänger. Eine Photovoltaikanlage versorgt die Messgeräte mit Strom.

Eine Internetverbindung bietet zugleich die Möglichkeit, die Daten „just in time“ auszuwerten sowie eine gezieltere Analyse der akustischen Überwachung. „Durch die Digitalisierung können wir in aktuelle, laufende Messungen reinhören und sofort bei Bedarf reagieren“, erläutert Teamleiter Bender. Dies biete eine viel effizientere Lärmbekämpfung. „Auch das Wetter hat einen enormen Einfluss auf die Lärmbelastung. Je nach Richtung des Windes kann diese sich verändern.“ Zur eigentlichen Lärmmessung erfolgt deshalb gleichzeitig eine Analyse der Wetterdaten. Dazu gehören etwa der Umgebungsdruck, die Windgeschwindigkeit und -richtung sowie die Luftfeuchtigkeit und -temperatur.

„Oftmals gaben die Bürgerinnen und Bürger zu bedenken, dass der Lärmpegel während unserer Messung nicht den tatsächlich sonst vorhandenen akustischen Belastungen entspricht“, berichtet Karin Ohm-Winter, Abteilungsleiterin der Abteilung Umwelt. Deshalb hatte ein RP-Team in Eigenregie die bereits vorhandene Messstation für die Anwendung in einem Messanhänger optimiert. Die Umbauten wurden dabei von den Sachbearbeitern selbst vorgenommen.

Und was passiert dann mit den Daten des Lärmmessanhängers? Die aufgezeichneten Geräuschemissionen werden nach den Vorgaben der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) ermittelt und bewertet. Ob es nun „zu laut“ ist, hängt von einem Vergleich mit den in der TA Lärm genannten Immissionsrichtwerten ab. Neben einer Begrenzung für die Maximalpegel kurzzeitiger Geräuschspitzen werden die übrigen Geräuschemissionen entweder über die gesamte Tageszeit, oder über jeweils eine Stunde in der Nacht, energetisch gemittelt.

Was die Erfahrung auch zeigt: In vielen Fällen entspricht die subjektive Wahrnehmung von störenden Geräuschsituationen nicht der objektiven Bewertung durch die Messergebnisse. Werden die Immissionsrichtwerte jedoch überschritten, können Schall mindernde Maßnahmen rechtsverbindlich gefordert werden. Diese können etwa die Einhausung von technischen Aggregaten, eine Beschränkung der Betriebszeit oder die Errichtung von Schallschutzwänden sein. Bei der Umsetzung wird in der Regel jene Maßnahme ausgewählt, mit der die Einhaltung der Immissionsrichtwerte sichergestellt ist und die den Verursacher gleichzeitig am wenigsten belastet.

Nähere Informationen zum Lärmmessanhänger sind über das Dezernat 43.2 für Immissionsschutz bei Dezernatsleiter Ulrich Lühnen unter Tel. 0641 303-4460 zu erhalten.

Hintergrund: Das Thema Lärm beim RP Gießen

Grundsätzlich gilt: Lärm soweit als möglich zu reduzieren. Deshalb wird jährlich am letzten Mittwoch im April der „Tag gegen Lärm“ veranstaltet. Dieses Jahr steht er unter dem Motto: „Immer noch zu laut“. Das RP Gießen ist nicht nur in Sachen Lärmbelastungen im Immissionsschutz aktiv. Ein weiterer Schwerpunkt in der Mittelbehörde ist im Dezernat „Arbeitsschutz“ angesiedelt. Dort wird ein Fokus auf die Lärmbelastung am Arbeitsplatz gelegt. Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 Dezibel muss etwa für die Beschäftigten ein geeigneter Gehörschutz als persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden. Das RP Gießen rät dazu, bei der Auswahl auf eine ausreichende Dämpfung als auch entsprechende Trageeigenschaften zu achten. Zudem können lärmreduzierte Arbeitsmittel wie Maschinen und Anlagen, Lärmdämmende Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzhauben, räumliche Abtrennung) und raumakustische Maßnahmen (Schallschutzdecke) dazu beitragen, Lärmbelastung zu verringern.

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