Jetzt Anträge für kommunalen Klimaschutz einreichen

Kommunalrichtlinie öffnet neues Antragsfenster

Vom 1. Juli bis 30. September 2017 können Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine und andere lokale Akteure über die Kommunalrichtlinie Anträge stellen. Förderfähig sind Klimaschutzinvestitionen, Projekte, Energiesparmodelle und das kommunale Klimaschutzmanagement. Rund 1.500 Anträge sind in diesem Jahr zwischen Januar und März bereits eingegangen.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Das beantragte Gesamt-Fördervolumen beträgt bisher rund 75 Millionen Euro.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Die Zahlen zeigen, dass unser Programm eine praktikable Unterstützung für das kommunale Klimaschutzengagement ist. Die starke Nachfrage macht deutlich, dass die Kommunen ihren Beitrag für ein besseres Klima durchaus sehr ernst nehmen.“

Die Kommunalrichtlinie ist das zentrale Förderinstrument für den kommunalen Klimaschutz und bietet ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten. Unterstützt werden unter anderem:

  • Einstiegsberatungen und Energiesparmodelle,
  • Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten,
  • Umsetzung der Konzepte durch ein Klimaschutzmanagement sowie
  • die Förderung kommunaler Klimaschutzinvestitionen, wie z.B. die Sanierung von Beleuchtungs- und Belüftungsanlagen sowie Mobilität und Green-IT.

Anträge können zwischen dem 1. Juli bis 30. September 2017 beim Projektträger Jülich gestellt werden.

Auskunft und telefonische Beratung

Auskunft und Beratung erhalten interessierte Kommunen bei dem vom Bundesumweltministerium beauftragten Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz.
Zimmerstr. 13-15
10969 Berlin

Telefon 030 39 001-170
E-Mail skkk@klimaschutz.de
Internet www.klimaschutz.de/kommunen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit direkter Link zum Artikel