„Keine Pflicht für ein Klimaschutzgesetz, aber Pflicht zum Klimaschutz“

Als „Meilenstein für die Entwicklung des Landes Mecklenbug-Vorpommern“ bezeichnete Klimaschutzminister Dr. Backhaus den Auftakt zum Bürgerdialog anlässlich der Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes. Rund 170 Gäste aus Fachöffentlichkeit und der breiten Bevölkerung sind heute ins Landeszentrum für Erneuerbare Energien (Leea) nach Neustrelitz gekommen, um Fachvorträge zu hören und erste Ideen zum Klimaschutz in den Prozess einzubringen.


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Ministerpräsidentin Manuela Schwesig betonte in ihrem Grußwort, dass sich die Landesregierung bewusst für ein umfassendes öffentliches Beteiligungsverfahren entschieden hat. „Klimaschutz ist auch eine soziale Frage, bei der niemand auf der Strecke bleiben darf“, sagte sie.

Insgesamt 18 Millionen Tonnen Treibhausgas-Emissionen muss M-V bis 2040 einsparen, um klimaneutral zu werden, erläuterte Minister Backhaus. „Das ist ein ambitiobiertes Ziel“, kommentierte Umweltrechtlerin Prof. Dr. Sabine Schlacke von der Universität Greifswald. Damit könnte Mecklenburg-Vorpommern bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen. Elf Bundesländer hätten zwar bereits ein Landesklimaschutzgesetz, jedoch ohne sich darin eine langfristige Zielvorgabe zu setzen.

Die konkreten Ziele und Maßnahmen im Landesklimaschutzgesetzes MV sollen anhand verschiedener Sektoren formuliert werden, darunter Wärme, Verkehr, Gebäude. Die größten CO2-Einsparpotenziale liegen jedoch in der Landnutzung: „Kein Klimaschutz in M-V ohne Moore!“, brachte es Backhaus auf den Punkt. Mit einer Fläche von 300.000 Hektar machen sie 13 Prozent der Landesfläche aus. Darin sind etwa 1,7 Mrd. Tonnen CO2 enthalten. Mit der Wiedervernässung dieser Standorte unter Einbindung der Landwirtschaft sollen hier in den kommen Jahren Ökonomie, Ökologie und soziale Verantwortung noch stärker miteinander verbunden werden. Auch die Ausweisung grüner Gewerbegebiete falle in diesen Dreiklang.

„Es gibt keine Pflicht für ein Klimaschutzgesetz, aber eine Pflicht zum Klimaschutz“, sagte Backhaus am Rande der Veranstaltung. Umweltrechtlerin Prof. Dr. Schlacke bestätigte dies in ihrem Gastvortrag und wies darauf hin, dass die Klimaschutzziele des Bundes letztlich nur erreicht werden können, wenn die Länder ihre Gestaltungsspielsräume nutzen und in einem Klimaschutzgesetz und einem Klimaplan verbindlich festlegen.

Backhaus betonte, dass weitere Beteiligungsformate folgen werden. Neben Partnern, Verbänden sowie Bürgerinnen und Bürgern sind auch alle Ministerien in das Gesetzgebungs­verfahren eingebunden. „Wir zeigen damit, wie wichtig uns dieser Prozess und wie ernst die Lage ist: Die Klimakrise ist die größte Krise weltweit. Sie verschärft Konflikte um knapperwerdende Ressourcen, wie die weltweite Versorgung mit Wasser und Nahrungsmitteln, und sie treibt Millionen Menschen in die Flucht. Auch in Europa, Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern bekommen wir die Nebenwirkungen des westlichen Wohlstandes immer deutlicher zu spüren: Waldbrände, lange Trockenperioden und geringe Wasserstände einerseits; extreme Niederschläge, Sturmfluten und Hochwasser anderseits. So kann und darf es nicht weitergehen! Es ist mehr als überfällig, dass wir unseren Lebensstil hinterfragen und endlich etwas ändern“, sagte er abschließend.

„Keine Pflicht für ein Klimaschutzgesetz, aber Pflicht zum Klimaschutz“ - Anhang 1
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