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Die Einführung eines Preises für CO2 ist ein wichtiger Baustein für den Transformationsprozess zu einer klimaneutralen Gesellschaft, der maßgelblich vor Ort umgesetzt werden muss. Ziel sollte zugleich bleiben, das Bepreisungssystem zeitnah anzupassen, wenn die Klimaziele in den Sektoren Gebäude und Verkehr verfehlt werden. Kommunale Unternehmen, die sich vor Ort engagieren, stehen bereit, die technischen Lösungen anzubieten und so die Emissionen in den Städten und Gemeinden zu mindern.
Im Rahmen des nun anstehenden Vermittlungsverfahrens zu den steuerlichen Fragen müssen nun zeitnah die offenen Fragen geklärt werden. Nur wenn Bund, Länder und Kommunen gemeinsam arbeiten, kann wirksamer Klimaschutz vor Ort gelingen. Dies gilt insbesondere für den Ausbau der erneuerbaren Energien, der nun auch im Rahmen des Vermittlungsverfahrens geklärt werden kann. Hier brauchen wir eine gemeinsame Kraftanstrengung aller staatlichen Ebenen und Ressorts. Die Möglichkeit eines gesonderten Hebesatzes für Kommunen kann dabei ein Mittel sein, um den Ausbau der Windenergie als zentrale Säule einer klimafreundlichen Energieversorgung voranzubringen.
Alle offenen Fragen sollten noch in diesem Jahr geklärt werden damit wir im kommenden Jahr, in dem wir auch die deutschen EU-Ratspräsidentschaft bekleiden, einen entscheidenden Sprung hin zum klimaneutralen Kontinent vollziehen können.“