Klimapolitik

Kommission will CO2-Intensität von Kraftstoffen senken

Die Einführung einer Norm für CO2-arme Kraftstoffe ist mit dem heute (Dienstag) von Klimakommissarin Connie Hedegaard vorgestellten Vorschlag einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Der Vorschlag umfasst einen einfachen und wirksamen Mechanismus zur Erfassung der Emissionen aus dem Straßenverkehr.


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Hedegaard begrüßte den Entwurf, der die 2009 geänderte Richtlinie zur Qualität von Kraftstoffen umsetzen soll. Er soll den Mitgliedstaaten Anreize geben, sich für weniger umweltbelastende Kraftstoffe und gegen stärker verschmutzende Quellen wie Ölsand zu entscheiden. Die Klimakommissarin forderte die Mitgliedstaaten auf, den Vorschlag anzunehmen und die Förderung stärker umweltschonender Kraftstoffe im europäischen Verkehr beizubehalten.

Der Vorschlag führt eine Methodik zur Berechnung der CO2-Intensität verschiedener Kraftstoffarten (Benzin, Diesel, Flüssiggas (LPG) und komprimiertes Erdgas (CNG)) ein. Jeder Kraftstoffart wird ein Standardwert zugeordnet, der auf den während des gesamten Lebenszyklus ausgestoßenen Emissionen basiert. Die Anbieter müssen bei der Meldung der CO2-Intensität ihrer Kraftstoffe an die Mitgliedstaaten von nun an diese Werte verwenden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Emissionen aus dem Straßenverkehr bis 2020 um 6 Prozent verringert werden.

Die neue Methodik und die strengeren Meldepflichten dürften auch stärkere Marktsignale bewirken und damit einen Beitrag zum Ziel der Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 6 Prozent leisten. In der Praxis bedeutet dies, dass jede Erhöhung des Volumens CO2-intensiver Rohöle (wie Ölsand) gegenüber dem Vergleichsstandard des Jahres 2010 durch angemessene Maßnahmen zur Senkung der Emissionen in anderen Bereichen begleitet werden müsste. Dies könnte durch den Einsatz von nachhaltigen Biokraftstoffen und elektrischer Energie oder beispielsweise durch Senkung der Treibhausgasemissionen bei der Extraktion fossiler Brennstoffe erreicht werden.

Der Vorschlag ist Ergebnis umfassender technischer und wirtschaftlicher Analysen sowie der öffentlichen Konsultationen der Kommission. Diese wurden durchgeführt, nachdem die Abstimmung zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission im Jahr 2011 zu keinem eindeutigen Ergebnis geführt hatte. Dadurch war eine gewisse Zeit erforderlich, ehe der endgültige Vorschlag vorgelegt werden konnte. Die Ergebnisse sind in der Folgenabschätzung zu dem Vorschlag detailliert beschrieben.

Der Vorschlag wird nun dem Rat vorgelegt, der binnen zwei Monaten darüber beschließen muss, und geht zudem zur Prüfung an das Europäische Parlament.

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