Klimaschutz in Stuttgart ist weiter als auf Bundesebene

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu mehr Klimaschutz für zukünftige Generationen bestätigt Bemühungen der Stadt

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass die Bundesregierung zum Schutze der jungen Generation das 2019 verabschiedete Klimaschutzgesetz nachbessern muss.


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Insbesondere wird der Gesetzgeber verpflichtet, einen detaillierteren Reduktionspfad für Treibhausgasemissionen nach 2030 zu liefern, damit die Ziele klarer formuliert sind.

Die Landeshauptstadt Stuttgart sieht sich in ihrem eigenen Vorgehen bestätigt. 2019 hat der Stuttgarter Gemeinderat nicht nur den Treibhausgas-Reduktionspfad und die Zwischenziele auf dem Weg zur Klimaneutralität verabschiedet, sondern mit 200 Mio. Euro auch ein konkretes Maßnahmenpaket.

Umweltbürgermeister Peter Pätzold: „Unser Reduktionspfad basiert auf den Klimazielen von Paris. Er zeigt auf, wieviel CO2 Stuttgart bis 2050 noch emittieren darf. Und wir kontrollieren jährlich, ob die stadtweiten Energieverbräuche und Treibhausgas-Emissionen im Soll sind oder ob weitere Maßnahmen notwendig sind.“ Bei Vorliegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse oder politischer Zielvorgaben kann der Reduktionspfad angepasst bzw. weiter verschärft werden.

Weitere Informationen zum „CO2-Reduktionspfad“ sind erhältlich bei: Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Dr. Jürgen Görres, Gaisburgstr. 4, 70182 Stuttgart, Telefon 0711-21688668, per Mail unter juergen.goerres@stuttgart.de oder unter www.stadtquartier2050.de.

Klimaschutz in Stuttgart ist weiter als auf Bundesebene - Anhang 1
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